Immer mehr Banken verweigern ausländischen Kunden die Auszahlung grosser Bar-Beträge. Die Basler Kantonalbank hat vor kurzem die Obergrenze für Bar-Bezüge auf 50‘000 Franken gesenkt, wie ein Sprecher gegenüber der «Schweiz am Sonntag» erklärte.
Die Raiffeisenbank sagt, sie könne den Kunden die Barauszahlung sogar ganz verweigern. Das stellt Kunden mit Schwarzgeld vor Probleme, denn mit einer Überweisung ihrer Gelder auf eine andere Bank riskieren Sie, dass ihre Vermögen auf dem Radar der Steuerbehörden auftauchen.
Verweigerung eines Rechts
Mehrere Bankenvertreter bestätigen denn auch, sich mit den strengen Regeln in erster Linie selber absichern zu wollen. Niemand solle seiner Bank vorwerfen können, sie habe den Kunden geholfen, Schwarzgeld an einem neuen Ort zu verstecken, sagt Andreas Albrecht, Bankratspräsident der Basler Kantonalbank.
Und Hanspeter Rüfenacht, CEO der Berner Kantonalbank, meint, es sei nicht plausibel, wenn jemand so viel Bargeld wünsche. «Da ist etwas lusch.» Dabei ist die Rechtsgrundlage umstritten, hat ein Bankkunde doch ein Anrecht auf die Auslieferung seiner Vermögenswerte.
(jev)