Die deutsche Bundesregierung will die Banken zwingen, auch Flüchtlingen und Wohnsitzlosen ein Konto zu eröffnen. In der Schweiz sind keine solchen Bestrebungen im Gang und die Lage ist uneinheitlich. Je nach Institut, Wohnsitz und Aufenthaltsstatus kann die Kontoeröffnung zum Hürdenlauf werden.

Vorläufig Aufgenommene, Asylsuchende, Schutzbedürftige, im Ausland wohnende Menschen und Auslandschweizer sind bei vielen einheimischen Banken nur unter Vorbehalt als Kunden willkommen. Generell geht für in der Schweiz wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer eine Kontoeröffnung mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung sowie Diplomatenpass.

Uneingeschränkt möglich ist eine Kontoeröffnung daneben nur bei der Postfinance, der Credit Suisse und der Aargauischen Kantonalbank, wie eine am Dienstag veröffentlichte Umfrage des Online-Vergleichsdienstes moneyland.ch zeigt. Die Postfinance ist wegen des Grundversorgungsauftrags zur Kontoeröffnung verpflichtet.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Individuelle Prüfung oder Zusatzinformationen

Bei den anderen Instituten wird es kompliziert. Vorläufig Aufgenommene, Asylsuchende und Schutzbedürftige etwa fallen bei Berner Kantonalbank, St. Galler Kantonalbank und Raiffeisen von vorneherein weg. Diese Banken akzeptieren nur Niederlassungs- und Aufenthaltsausweise.

Konten für Flüchtlinge und Asylsuchende sind hingegen bei Bank Coop sowie der Basler und Aargauer Kantonalbank möglich.

Die Basellandschaftliche Kantonalbank verlangt von vorläufig Aufgenommenen zusätzlich eine Wohnsitzbestätigung. Bei der Obwaldner Kantonalbank ist eine Kontoeröffnung mit Papieren dieser Kategorien nur in Ausnahmefällen möglich. Die Luzerner Kantonalbank eröffnet vorläufig Aufgenommenen ein Konto, Asylsuchenden und Schutzbedürftigen mit Einschränkungen.

Individuell und in jedem Fall prüfen die Migros Bank, die UBS und die Zürcher Kantonalbank. Je nach Kundenprofil behalten sie sich eine Ablehnung vor. Dabei kann bei der UBS auch die Nationalität eines Kunden ein Kriterium sein. Auch die Zürcher Kantonalbank entscheidet aufgrund des Gesamtbilds.

Auslandschweizer ärgern sich

Neben diesen unterschiedlichen Regelungen für ausländische Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz herrscht auch für Beziehungen mit Kunden im Ausland - mit Ausnahme Liechtensteins - ein ziemlicher Regel-Dschungel - sowohl für Ausländer wie auch für Auslandschweizer. «Geht nicht», heisst es prinzipiell bei vielen Banken zu Kunden aus den USA.

Die Auslandschweizer-Organisation ASO ärgert sich seit Jahren, weil viele ihrer Schutzbefohlenen kein Konto bei einem Schweizer Institut eröffnen können oder nur unter erschwerten Bedingungen.

Die Thurgauer Kantonalbank kommt mit Kunden ohne festen Wohnsitz in der Schweiz und mit Ausnahme von Deutschland und Österreich schon gar nicht erst ins Geschäft.

Die Postfinance folgt dem Grundversorgungsauftrag, verlangt aber von Auslandkunden 180 Franken Zusatzgebühren im Jahr. Das tun die meisten Banken, die überhaupt solche Kunden betreuen. Die Zusatzgebühren reichen von 120 bis 720 Franken jährlich. Im Mittel werden 300 Franken fällig.

Mindestbetrag gefordert

Damit nicht genug, können doch bei etlichen Banken Kunden je nach Domizilland ein Konto erst ab einem gewissen Vermögen eröffnen. Bei besonders lukrativen Kunden fallen bei manchen Instituten die Gebühren weg. Das gilt auch für Vermögensverwaltungskunden, die hohe Kommissionen generieren.

Andere Banken schränken den Kundenkreis geografisch ein: Die Zürcher und Graubündner Kantonalbank nehmen nur noch Kunden aus Europa auf. Die St. Galler Kantonalbank akzeptiert ausserhalb Europas nur Auslandschweizer.

Überhaupt sind die Hürden für Auslandkunden hoch. Die Kontoeröffnung nämlich muss bei der Mehrheit der Banken vor Ort in einer Schweizer Filiale erfolgen. Die Kontoeröffnung allein im Internet ist bei keinem Schweizer Bankhaus möglich. Allgemein versicherten alle Institute, sich an die geltenden Regulationen und Sorgfaltspflichten zu halten.

(sda/ccr)