Der Fahrdienstvermittler Uber tut sich schwer damit, wenn es um die am Arbeitsmarkt gängigen Anstellungsbedingungen für ihre Partner-Fahrer geht. Nun hat Uber in der Schweiz eine Kollektivversicherung abgeschlossen. Die Gewerkschaften bezeichnen diese als «unsinnig und nutzlos».

Das mit dem Versicherer Axa XL abgeschlossene Partnerschutz-Programm gelte ab sofort und ergänze die bestehende obligatorische Krankenversicherung, teilte Uber Schweiz am Mittwoch mit. Die Fahrer müssten für den Versicherungsschutz nichts bezahlen.

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2'500 Uber-Fahrer

Die neue Versicherung gilt für die geschätzt 2'500 Fahrer und Kuriere, die in der Schweiz für Uber unterwegs sind. Gedeckt seien Arztkosten, Leistungen bei Tod durch Unfall, Ausgleichskosten bei Dauerinvalidität sowie Entschädigungen bei Krankenhausaufenthalten oder Verletzungen.

Darüber hinaus kämen für Fahrer, die in den letzten acht Wochen mindestens 150 Fahrten absolviert haben, weitere Leistungen hinzu. Sie hätten etwa bei einer schweren Krankheit während maximal 15 Tagen Anrecht auf eine Entschädigung von 80 Franken pro Tag. Und für Mütter und Väter gibt es ein einmaliges Elterngeld von 1'000 Franken.

«Mit dem kostenlosen Versicherungsangebot wollen wir selbständigen Partnern in der Schweiz mehr Sicherheit bieten, während sie weiterhin ihre Flexibilität und Unabhängigkeit bewahren können», wird Uber Schweiz-Chef Steve Salom in der Mitteilung zitiert.

Gewerkschaften üben Kritik

Die Gewerkschaften üben am Versicherungskonstrukt von Uber massive Kritik. Es sei «unsinnig und nutzlos», hiess es in einer Stellungnahme der Gewerkschaft Unia dazu. Uber sollte stattdessen seine Fahrer ordentlich anstellen, damit diese Versicherungsschutz geniessen würden.

Das Geschäftsmodell von Uber ist den Gewerkschaften grundsätzlich ein Dorn im Auge. Der Konzern zwinge die Fahrer dazu, als «Scheinselbstständige» zu arbeiten, schrieb Unia weiter. Dies obwohl die Suva, das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und mehrere Rechtsgutachten die Uber-Fahrer als Angestellte qualifiziert hätten.

Das befand zuletzt auch ein Arbeitsgericht in Lausanne. Das Gericht anerkannte einen Fahrer des Fahrdienstes Uberpop als Uber-Angestellten und stellte fest, dass der Mann nicht als Selbständigerwerbender gelten könne. Die Konsequenz: Uber wäre eigentlich sozialversicherungspflichtig und müsste etwa auch Leistungen der AHV oder der zweiten Säule für seine Fahrer bezahlen.

(awp/mlo)