Der in der Schweiz in Auslieferungshaft sitzende Motorsport-Manager Udo Schneider wehrt sich mit Händen und Füssen gegen die Auslieferung an die Münchner Staatsanwaltschaft. Im Zusammenhang mit dem Korruptionsskandal beim deutschen Chip-Hersteller Infineon war der Chef der Schweizer Beratungsfirma BF Consulting am 23. August 2005 überraschend in Kreuzlingen verhaftet worden. Dem Deutschen wird Bestechung im geschäftlichen Verkehr und Beihilfe zur Untreue vorgeworfen.

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Der deutsche Rechtsanwalt Werner Leitner bestätigt gegenüber der «HandelsZeitung» die Inhaftierung und das laufende Auslieferungsverfahren seines Mandanten Udo Schneider. Leitner und ein Zürcher Kollege wollen die Haft anfechten. Es zeichne sich ab, dass sich die Verdachtslage anders darstelle als es die Münchner Staatsanwaltschaft sehe.

Infineon-Manager im Visier

In einer spektakulären Aktion wurden Mitte vergangenen Juli in München und in der Schweiz Büros bei Infineon und von BF Consulting durchstöbert, das damals noch in Kreuzlingen ansässig war. Nach entsprechenden Hinweisen hatte die Münchner Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet wegen des Verdachts von Schmiergeldzahlungen im Bereich Motorsport-Sponsoring, in dem Infineon aktiv war. Die Ermittlungen richteten sich gegen das Geschäftsleitungsmitglied der Infineon Technologies AG, Andreas von Zitzewitz, gegen den ehemaligen Infineon-Mitarbeiter und zwischenzeitlichen Unaxis-Chef Harald Eggers sowie gegen Udo Schneider, Präsident von BF Consulting.

Die brisanten Zahlungen, die seitens BF Consulting für den Abschluss eines Agenturrahmenvertrages sowie dessen Aufrechterhaltung zwischen den Jahren 2002 bis 2004 Richtung Infineon geflossen sein sollen, waren zuvor durch die Presse bekannt geworden. Von Zitzewitz soll 259000 Euro und Eggers 50000 Euro eingesteckt haben. Beide beschuldigten Geldempfänger bestritten den Sachverhalt entschieden. Unmittelbar nach der Durchsuchung trat Infineon-Manager von Zitzewitz von seinem Posten zurück. Seitdem war es ruhig geworden, sowohl um von Zitzewitz als auch um Eggers.

Zwischenzeitlich waren die in der Schweiz sichergestellten Unterlagen den deutschen Behörden übergeben worden. Aufgrund der ersten Sichtung seien die Schweizer Behörden um Verhaftung von Udo Schneider und dessen Auslieferung ersucht worden, erklärt Anton E. Winkler, Sprecher der Münchner Staatsanwaltschaft.

«Mehr Prüfungsbedarf»

Der Oberstaatsanwalt ist sich sicher, dass der Beschuldigte innerhalb der nächsten drei bis vier Wochen ausgeliefert werde, obwohl sich Schneider mit einer vereinfachten Auslieferung nicht einverstanden erklärt habe. So müsse nun ein offizielles Auslieferungsverfahren eingeleitet werden, sagt Winkler. Dabei haben die Behörden in der Schweiz zu prüfen, ob die gegen Schneider erhobenen Vorwürfe auch unter Schweizer Recht strafbar sind. Schneider selbst bestritt die Zahlungen auch nicht, wehrt sich jedoch gegen den Vorwurf der Bestechung. Auch sein Anwalt Leitner glaubt, dass der Vorwurf der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr aus Schweizer Sicht nicht aufrechtzuerhalten sei. «Wir sind der Auffassung, dass erheblich mehr Prüfungsbedarf besteht, was die Details angeht.»