Die Staatsanwaltschaft Wuppertal ging besonders akribisch vor. Drei Tage lang durchstöberten die Beamtinnen und Beamten aus dem Norden im März 2019 die Geschäftsräume von Roche Pharma im deutschen Grenzach, nahe bei Basel. Gleichzeitig wurden bundesweit Geschäftsräume, Privatwohnungen und Büros von Steuerberatern und Steuerberaterinnen durchsucht.
Der Vorwurf der Korruption, des Betrugs und der Untreue stand im Raum, Mitarbeitende des Basler Pharmakonzerns wurden verdächtigt, Ärzte und Ärztinnen bestochen zu haben, um die Umsätze des Pharmagiganten in die Höhe zu kurbeln. Die Medien berichteten breit, die «Handelszeitung» schrieb: Ob es je zu Anklagen komme, sei offen. Aber der Fall «weist auf das abschüssige Terrain, auf dem Roche, ja die gesamte Pharmabranche», agiert.
Vier Jahre später haben sich die Vorwürfe – zumindest, was Roche betrifft – in Luft aufgelöst.
Kein strafbares Verhalten
Die Ermittlungen hätten kein strafbares Verhalten für die Verantwortlichen von Roche ergeben, sagt Wolf-Tilman Baumert, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wuppertal. Untersucht wurde ein Ärztesponsoring, an dem Roche beteiligt war. Die Bestechung von Ärztinnen und Ärzten ist im deutschen Strafrecht ein Sonderstraftatbestand.
Die lange Verfahrensdauer erklärt Baumert mit der Komplexität des Verfahrens. Mit der Einstellung des Verfahrens sei die Sache für Roche damit erledigt, sagte er.
Anders sieht es für den Düsseldorfer Arzt aus, der im Zentrum der Untersuchungen stand. Gegen ihn wird weiter wegen gefälschter Abrechnungen ermittelt. Als Geschädigte kommen deutsche Krankenkassen infrage.
Genugtuung bei Roche
Roche reagierte mit Genugtuung auf die Einstellung des Verfahrens. Es habe sich gezeigt, dass sich die Mitarbeitenden korrekt verhalten hätten und dass «unsere Abläufe und Prozesse intakt sind und die Zusammenarbeit mit sämtlichen Stakeholdern im Gesundheitswesen stets unter Beachtung der rechtlich vorgeschriebenen Leitplanken erfolgt», schreibt das Unternehmen. Eine Anpassung oder Änderung der Prozesse sei deshalb nicht erforderlich.
Die Zahlungen der Pharmaindustrie an die Ärztinnen und Ärzte sind immer wieder ein Thema. Seit 2016 gibt es dazu in der Schweiz einen Kodex, der eine Offenlegung der Geldflüsse nach Kategorien verlangt. Die «Handelszeitung» wertet in diesem Zusammenhang alljährlich die Geldflüsse der Industrie aus. Die nächste Publikation der «Pharmagelder» erfolgt im September.
1 Kommentar
Ich frage mich, was an so einem Verfahren komplex sein soll, dass man 4+ Jahre damit verlauert. Für mich ist das eine reine Schutzbehauptung, um Unfähigkeit und Untätigkeit zu kaschieren. Mit einer solchen Lahmarschigkeit gibt der Rechtsstaat sich selber auf. BRD = Bananenrepublik Deutschland. In der Schweiz ist es leider nicht besser.