Der Baustoffkonzern Sika hat einen wichtigen Etappensieg im Übernahmekampf durch die französische Saint-Gobain errungen. Das Kantonsgericht Zug hat am Freitag die Anfechtungsklage der Schenker-Winkler Holding (SWH) gegen die Beschlüsse der GV 2015 abgewiesen.
Alle drei Klagepunkte seien abgewiesen worden, sagte ein Sika-Sprecher am Freitagabend. Bei der Klage ging es in erster Linie um die Stimmrechtsbeschränkung (Vinkulierung) der Schenker-Winkler Holding (SWH) auf 5 Prozent aller Namenaktien an der Generalversammlung 2015. Diese war nach Ansicht des Gerichts rechtmässig.
Die Holding wird Rekurs einlegen
Im Urteil heisst es, dass der Verwaltungsrat über grosses Ermessen bei der Ablehnung eines Erwerbers von über 5 Prozent der Sika-Namenaktien verfüge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die unterlegene Partei kann innert 30 Tagen Berufung beim Obergericht einlegen. Die Holding SWH gedenkt dies zu tun, wie sie am Freitagabend mitteilte.
Die unabhängigen Mitglieder des Sika-Verwaltungsrates begrüssten den Entscheid. «Das ist eine sehr gute Nachricht für Sika und die Aktionäre», sagte Verwaltungsratspräsident Paul Hälg vor den Medien in Zürich. Sika-Chef Jan Jenisch sprach von einem sehr klaren Urteil und zeigte sich erleichtert.
«Wir waren zuversichtlich»
Zufrieden zum Urteil äusserte sich auch die Stiftung des Microsoft-Gründers Bill Gates und seiner Frau: Die Stiftung gab gemeinsam mit der Beteiligungsgesellschaft Cascade eine entsprechende Mitteilung heraus. Sie hätten höchsten Respekt vor dem Schweizer Justizsystem und dem Schweizer Markt, heisst es dort. «Wir waren zuversichtlich, dass das Gericht die Prinzipien der guten Unternehmensführung hochhalten und die Rechte der Aktionäre von frei gehandelten Titeln schützen würde.»
Die Bill & Melinda Gates Foundation Trust und Cascade halten gemeinsam rund 3 Prozent der Sika-Stimmrechte und wehren sich schon länger in den Medien gegen die Übernahme.
Der Streit geht weiter
Mit der heutigen Entscheidung ist der Verkauf von Sika an Saint-Gobain für SWH nicht vom Tisch. Der bestehende Verkaufsvertrag zwischen der Familie Burkard und dem französischen Konzern Saint-Gobain ist gültig bis Ende Juni 2017 und kann von Saint-Gobain bis Ende 2018 verlängert werden, betont die Holding in der Mitteilung.
Der Verwaltungsrat hatte an der Generalversammlung eine Beschränkung der SWH-Stimmrechte für verschiedene Traktanden verfügt. Ohne diese Massnahme hätte die Erbenfamilie bei sämtlichen Voten ihren Willen durchsetzen können. Denn die Schenker-Winkler-Holding kontrolliert mit 16 Prozent des Kapitals 53 Prozent der Stimmrechte – und damit eindeutig die Mehrheit.
Weitere Fälle hängig
Mit diesem juristischen Kniff hatte der Verwaltungsrat von Sika im April 2015 die Unabhängigkeit des Konzerns vorerst gewahrt. Die Familie Burkard will ihre in der SWH zusammengefasste Kontrollmehrheit an Sika an den französischen Baukonzern Saint-Gobain veräussern.
Das Verfahren vor dem Kantonsgericht Zug ist nicht die einzige juristische Auseinandersetzung in dem Streit: Unter anderen sind am Friedensrichteramt im zugerischen Baar zwei Verantwortlichkeitsklagen hängig, mit denen sich die Gegner und Befürworter des Verkaufs eingedeckt haben.
(awp/sda/mbü)