Der Bundesrat hat seine Informationen über die angeblich illegalen Transaktionen von Philipp Hildebrand von dritter Seite erhalten und in der Folge die Bankkonten des Nationalbank-Präsidenten überprüfen lassen. Bundesratssprecher André Simonazzi bestätigte entsprechende Berichte der «Sonntagszeitung» und der «NZZ am Sonntag».

Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey habe im Dezember 2011 «Informationen von Dritten erhalten» über angebliche Börsengeschäfte von Hildebrand, insbesondere über Transaktionen auf dem Devisenmarkt im Laufe des Jahres 2011, so Simonazzi.

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Bei dem Informanten soll es sich laut den Zeitungsberichten um Christoph Blocher handeln. Dies wollte Simonazzi auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda nicht bestätigen. «Es ist nicht am Bund zu bestätigen, welche Personen sich gemeldet haben. Der Bundesrat gibt auch keine Einzelheiten zu den von Dritten erhaltenen Informationen bekannt», erklärte Simonazzi.

Christoph Blocher äusserte sich nur ausweichend: «Es gibt eine Zeit zu reden und eine Zeit zu schweigen. Und jetzt ist die Zeit zu schweigen», zitiert «NZZ Online» den SVP-Politiker nach einer Neujahrsveranstaltung in Niederglat. Von Journalisten zum Fall Hildebrand befragt, habe Blocher gesagt, er kenne die Vorwürfe nicht, er habe über die letzten Tage keine Zeitungen gelesen und er habe keinen Fernseher und kein Radio.

Zuvor hatte bereits Blochers Sprecher Livio Zanolari auf Anfrage gesagt, sein Chef werde sich nicht äussern. «Ich habe aber den Eindruck, dass die Zeitungen von Seiten Hildebrands oder des Bundesrates sehr, sehr gut informiert wurden, ohne dass diese von den Zeitungen zitiert wurden», so Zanolari.

Gesamtbundesrat informiert

Gerüchte aus dem Dezember hatten behauptet, Hildebrand habe im Zusammenhang mit der Einführung eines Mindestkurses gegenüber dem Euro am 6. September 2011 in unzulässiger Weise persönliche Vermögensvorteile erlangt.

Bundesratssprecher Simonazzi führte nun aus, die Bundespräsidentin habe aufgrund der erhaltenen Informationen eine dreiköpfige Ad-hoc-Delegation des Bundesrates zu dieser Angelegenheit zu einer Sitzung einberufen. «Selbstverständlich wurde auch der Gesamtbundesrat informiert», sagte Simonazzi.

Nachdem Hildebrand über die Behauptungen persönlich ins Bild gesetzt worden sei, habe er von sich aus angeboten, alle seine Bankverbindungen offen zu legen.

Da der Bundesrat Wahlbehörde des Nationalbank-Direktoriums ist, habe die Delegation des Bundesrates, mit Rücksicht auf die Unabhängigkeit der Nationalbank und mit dem Einverständnis von Hildebrand, entschieden, eine Prüfung durchführen zu lassen.

Sämtliche Bankkonten geprüft

Kurt Grüter und Michel Huissoud, Direktor und Vizedirektor der Eidgenössischen Finanzkontrolle, seien persönlich beauftragt worden, «sämtliche Bankkonten von Philipp Hildebrand und von den Mitgliedern seiner Familie zu prüfen und zu beurteilen, ob es Transaktionen gab, die mit Blick auf die Funktion von Herrn Hildebrand problematisch sein könnten».

Die Revision habe keinerlei Hinweise auf Transaktionen gefunden, welche die Kenntnis vertraulicher Tatsachen ausgenutzt oder die Regeln der Nationalbank verletzt hätten, sagte Simonazzi.

Der Bundesrat habe am 23. Dezember Philipp Hildebrand und Hansueli Raggenbass, den Präsidenten des Bankrats der Nationalbank, angehört. An der Bundesratssitzung vom 23. Dezember sei das Thema erwähnt worden.

Der Bankrat der Nationalbank ist deren Aufsichtsorgan. In dieser Funktion hatte der Bankrat bei der Treuhandgesellschaft Pricewaterhouse Coopers eine externe Prüfung in Auftrag gegeben. Diese Prüfung kam zu den gleichen Ergebnissen; die Nationalbank hatte diese Ergebnisse am 23. Dezember kommuniziert. Der Bankrat hatte daraufhin seine Untersuchung abgeschlossen.

(tno/sda)