Der deutsche Autohersteller BMW muss in der Schweiz wegen Wettbewerbsabsprachen eine Rekordbusse von 157 Millionen Franken bezahlen. Das Bundesgericht hat am Freitag eine Sanktion bestätigt, die die Weko gegen die Nobelmarke aussprach.
Die BMW AG mit Sitz in München vereinbarte mit ihren Händlern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), keine Fahrzeuge in Länder ausserhalb des EWR und damit in die Schweiz zu liefern. Das Bundesgericht bestätigt mit dem am Freitag publizierten Entscheid ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und weist die Beschwerde der BMW AG ab.
Seit 2003 in Kraft
Die Lausanner Richter halten fest, dass das Exportverbot zwar im Ausland veranlasst worden sei, sich aber auf die Schweiz ausgewirkt habe. Es habe eine Gebietsabschottung stattgefunden.
Die Exportklausel ist seit 2003 in den Händlerverträgen der BMW AG zu finden. Bereits in einem letztjährigen Grundsatzentscheid gegen die Elmex-Herstellerin Gaba entschied das Bundesgericht, dass Preis-, Mengen- und Gebietsabreden, die den Wettbewerb ohne Rechtfertigung stark beeinträchtigen, von der Wettbewerbskommission (Weko) geahndet werden können.
Swisscom droht noch höhere Busse
Die 157 Millionen Franken stellen die höchste rechtskräftige Busse dar, welche die Weko jemals verhängt hat, wie ihr Sprecher Patrik Ducrey auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda erklärte. Das Geld ist bereits nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in die Bundeskasse geflossen.
Nur höher wäre die Busse von 186 Millionen Franken gegen das Telekomunternehmen Swisscom im Zusammenhang mit dem Preis der ADSL-Vorleistungen. Allerdings ist der Fall noch vor dem Bundesgericht hängig.
Bis zu 25 Prozent zuviel bezahlt
Im Oktober 2010 hatte die Weko eine Untersuchung gegen BMW eröffnet. Die Weko reagierte damit auf zahlreiche Beschwerden von Schweizer Kunden, die erfolglos versucht hatten, einen Neuwagen der Marke BMW oder MINI im Ausland zu erwerben.
Zwischen Herbst 2010 und 2011 kosteten die Autos des deutschen Herstellers in der Eurozone im Durchschnitt 20 bis 25 Prozent weniger als in der Schweiz. Aufgrund des starken Frankens hätten Kunden je nach Modell 7000 bis 42'000 Franken sparen können. Wegen einer Exportverbotsklausel konnten die Kunden jedoch nicht von den Wechselkursvorteilen profitieren.
Die Weko verfügte die Sanktion schliesslich im Mai 2012. (Urteil 2C_63/2016 vom 24.10.2017)
(sda/jfr)