Die Schweiz tickt anders, wenn es darum geht, Transparenz für Investoren zu schaffen. Im Gegensatz zu anderen Börsenplätzen entwerfen hier zu Lande die Topmanager von Schweizer Konzernen neue Regelungen für den Finanzplatz – und dies immer wieder zu ihrem eigenen Vorteil. Zu den findigen Unternehmern und Managern gehören Peter Merian, CEO der börsenkotierten Bank Sarasin, die Finanzchefs Raymund Breu von Novartis und Wolfgang Reichenberger von Nestlé, Marcel Rohner von der UBS und Felix Stählin von der National Versicherung. Sie bilden den Ausschuss der Zulassungsstelle der Schweizer Börse, jenes Gremium, das die neue Regelungen aufsetzt.
Im Jahr 2002 beispielsweise arbeitete das Team einen Vorschlag aus. Danach hätten die Manager ihre Gehälter offen legen müssen, allerdings nur als Pauschalbetrag. Trotz scharfer Kritik durch Politiker wie den damaligen SVP-Nationalrat Christoph Blocher oder den Ex-FDP-Präsidenten Gerold Bührer hielten die insgesamt 15 Mitglieder der Zulassungsstelle an ihrem Vorschlag fest, der im Anschluss auch anstandslos von der Eidgenössischen Bankenkommission abgesegnet wurde. Bis heute sind indes die Besoldungen weder von Merian noch von Reichenberger oder Rohner bekannt. Einzig der Pharmakonzern Novartis weist mittlerweile als Vorreiter die Bezüge seiner Topmanager aus.
Der letzte Streich des «Verhindererteams» wurde Anfang Oktober bekannt. Es verabschiedete eine neue Regelung, die Manager ab dem 1. Juni 2005 dazu verpflichtet, Börsentransaktionen mit Aktien des eigenen Unternehmens bekannt zu geben. Eine längst überfällige Regelung, zumal es für Aktionäre und interessierte zugewandte Orte von Bedeutung ist, ob Manager Aktien des eigenen Unternehmens abstossen oder zukaufen. In den Vereinigten Staaten existiert eine entsprechende Richtlinie bereits seit 1934.
Doch viele Schlupflöcher führen die Regelung ad absurdum. So müssen Manager nach Ablauf eines Monats lediglich Transaktionen melden, die den Wert von 100 000 Franken überschritten haben. Diese hohe Freigrenze macht es einfach, über mehrere Monate hinweg Positionen auf- oder abzubauen.
Dabei gäbe es längst Vorbilder für sinnvollere Regelungen: In den USA müssen alle Transaktionen bekannt gegeben werden, unabhängig von deren wertmässiger Höhe. In Deutschland ist gar geplant, die Regelung aus dem Jahr 2002 zu verschärfen. So soll der Freibetrag von 25 000 auf 5000 Euro reduziert werden. Das sagt die Pressesprecherin der Bundesaufsichtsbehörde Bafin, Sabine Reimer. Auch will man künftig den Managern nahe stehende Personen unter die Meldepflicht stellen.
Das macht vor allem bei innerfamiliären Deals Sinn. In der Schweiz hingegen werden nicht einmal die Namen der Manager veröffentlicht (nur die Transaktion selbst), geschweige denn fallen Angehörige unter die Regelung. Eine bittere Pille für Anleger.
Solange nicht wie in den Vereinigten Staaten oder in Deutschland von der Börse unabhängige Instanzen – das Finanzministerium beziehungsweise der Kongress – Anlegerschutzrichtlinien ausarbeiten, werden wir wohl noch mehr derartige Rohrkrepierer sehen. CG