Der Druck auf VW steigt, denn das Landgericht Stuttgart hat verfügt, dass der Wolfsburger Autobauer zwei Dokumente aus dem Mai 2014 offen legen muss. Dies berichtete das «Handelsblatt» vom Donnerstag.

In den Papieren wird dem damaligen Konzernchef detailliert über den Verstoss gegen US-Abgasvorschriften berichtet – 16 Monate, bevor der Dieselskandal von den amerikanischen Behörden öffentlich gemacht wurde.

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Die dem «Handelsblatt» vorliegenden Schreiben stammen von Frank Tuch, dem damaligen Chef der Qualitätssicherung, und Bernd Gottweis, der den Ausschuss für Produktsicherheit leitete. Tuch schlug in dem an Winterkorn adressierten Schreiben Alarm: «Bei Real Driving Emission Tests (RDE) in den USA wurden die Stickoxid-Grenzwerte deutlich überschritten - um den Faktor 15 bis 35», zitiert die Zeitung aus dem Brief. Die Behörden erwarteten eine entsprechende Kommentierung, die VW-Aggregateentwicklung habe deshalb eine Arbeitsgruppe gegründet.

Dokumente im Koffer

Das Schreiben erhielt Winterkorn dem Bericht zufolge in seinem Wochenendkoffer Ende Mai 2014. Damit wurden Chefsachen übermittelt. Auch die Gottweis-Notiz war demnach enthalten. Dort sei explizit von einem «Defeat Device» die Rede, also einer illegalen Abschalteinrichtung, nach der die US-Behörden vermutlich suchen würden, berichtete das «Handelsblatt».

Die neuen Erkenntnisse sind im Hinblick auf die milliardenschweren Aktionärsklagen wichtig, die in Stuttgart und Braunschweig hängig sind. Die Investoren machen geltend, dass VW erst am 22. September 2015 - und damit viel zu spät - über den Dieselskandal informierte.

(sda/tdr/me)