Der Bundesrat kann einem Kanton kurzzeitig erlauben, die Tätigkeit ganzer Wirtschaftsbranchen einzuschränken oder einzustellen. Das hat der Bundesrat heute bekannt gegeben. Hintergrund dieser Regelung ist ein Entscheid des Kantons Tessin, Betriebe und Baustellen für eine befristete Dauer zu schliessen.

Betriebe, die aber die Hygienevorschriften beachten, können weiterarbeiten.

«Voraussetzung für ein Gesuch ist, dass im Kanton die Kapazitäten in der Gesundheitsversorgung auch nach Unterstützung durch andere Kantone nicht mehr ausreichen», schreibt der Bundesrat

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Kurzarbeiterentschädigung kann entfallen

Voraussetzung sei auch, dass die betroffenen Wirtschaftsbranchen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage sind, die «Präventionsmassnahmen einzuhalten und nicht mehr voll funktionsfähig sind», weil etwa auch Grenzgänger ausbleiben.

Für eine Schliessung müssen aber auch Sozialpartner zustimmen, falls es sich um Branchen handelt, die den Bedarf an täglichen Gütern decken.

Dazu schreibt der Bundesrat: «Gehen die von einem Kanton getroffenen Massnahmen über die Ermächtigung des Bundesrates hinaus, so entfällt die Kurzarbeitszeitentschädigung des Bundes.»

Konflikt mit dem Tessin entschärft

Die Kriterien erfüllt laut Innenminister Berset derzeit einzig das Tessin. Die Zahl der Covid-19-Erkrankten sei dort dreimal so hoch wie im Landesmittel.

Im Tessin ist die Lage seit Wochen besonders angespannt. Der Kanton traf deshalb vergangene Woche in Eigenregie Massnahmen, die über Bundesrecht hinausgingen – beispielsweise schloss er Baustellen und Betriebe. Diesen Konflikt hat der Bundesrat nun entschärft.

(rap/me mit Material von sda)