Das Zürcher Obergericht hat vor zwei Jahren überraschend entschieden, dass die Staatsanwaltschaft Rechte der Angeklagten verletzt habe, weil unter anderem die Übersetzung des Urteils nicht erfüllt worden und die Anklageschrift zu ausschweifend ausgefallen sei. Diese Argumentation wird nun im Entscheid des Bundesgerichts, der heute morgen an die Parteien ging, abgeschmettert. Die Beschwerde der Zürcher Staatsanwaltschaft wird gutgeheissen und der epische Streit zwischen Staatsanwaltschaft und Pierin Vincenz, Beat Stocker sowie weiteren Angeklagten wieder ans Zürcher Obergericht zurückgewiesen.

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Unter anderem argumentiert das Bundesgericht, die Darstellung der Tatvorwürfe durch die Staatsanwaltschaft sei rechtens gewesen und hätte die Verteidigung nicht behindert. «Zusammenfassend genügte die Anklageschrift den gesetzlichen Anforderungen», rüfffelte das Bundesgericht die Arbeit des Zürcher Obergerichts. Auch seien die Rechte des einen Angeklagten durch die nicht vollständige Übersetzung der Gerichtsdokumente nicht verletzt worden, wie behauptet würde. Es bestehe kein Anspruch auf Übersetzung aller Akten, argumentiert das Bundesgericht. Die Behauptung des Obergerichts sei schlicht «nicht nachvollziehbar».