Die im April erlassenen ausserordentlichen Massnahmen des Bundes zur Verhinderung von coronabedingten Konkursen werden wieder aufgehoben. Der Bundesrat hat sich am Mittwoch an seiner Sitzung gegen eine Verlängerung ausgesprochen.
Der Bundesrat möchte nach dem 19. Oktober zum ordentlichen Recht zurückkehren, wie er mitteilte. Er sei überzeugt, dass bei Eingriffen in den Wirtschaftskreislauf grosse Zurückhaltung geboten sei. Erleichterungen für die Schuldner würden immer auch eine Belastung für die Gläubiger und für die gesamte Wirtschaft bedeuten. Auch in einer Notsituation sei beiden Interessen angemessen Rechnung zu tragen.
Die verheerenden Folgen des Corona-Einschlags zeigen sich teilweise erst mit langer Verzögerung. Was alles noch auf uns zukommt. Mehr hier.Abo
Unbürokratische Stundung von drei Monaten
Mit denen Mitte April erlassenen Massnahmen wollte der Bundesrat verhindern, dass Unternehmen allein wegen der Coronavirus-Pandemie Konkurs anmelden müssen. Insbesondere KMU mit Liquiditätsproblemen sollte rasch und unbürokratisch Stundung von drei Monaten gewährt werden, ohne dass ein Sanierungsplan vorliegen musste. Die Stundung konnte um weitere drei Monate verlängert werden.
Weiter wurden Unternehmen in finanzieller Schieflage von der Pflicht zur Überschuldungsanzeige entbunden. Normalerweise muss bei einer drohenden Überschuldung unverzüglich das Konkursgericht benachrichtigt werden, was in der Regel zum sofortigen Konkurs führt.
Neue insolvenzrechtliche Massnahmen zu späterem Zeitpunkt möglich
Die Massnahmen wurden vom Bundesrat auf sechs Monate befristet und laufen am Montag aus. Die Landesregierung wollte den Unternehmen Zeit geben, sich auf die neue Situation einzustellen.
Der Bundesrat will die weitere Entwicklung jedoch laufend analysieren. Er behält sich nach eigenen Angaben vor, nötigenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erneut insolvenzrechtliche Massnahmen zu ergreifen. Diese Kompetenz hat ihm das Parlament mit dem Covid-19-Gesetz ausdrücklich übertragen.
Anpassung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes
Nach Aufhebung der ausserordentlichen Massnahmen soll Unternehmen dennoch eine Sanierung erleichtert werden. Der Bundesrat kündigte an, einen Teil der unabhängig von der Corona-Pandemie vom Parlament beschlossenen Aktienrechtsrevision bereits auf den 20. Oktober hin in Kraft zu setzen.
Die vom Parlament im Juni beschlossene Anpassung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes sieht vor, die Gesamtdauer der provisorischen Nachlassstundung von bisher vier auf acht Monate zu verlängern. Die übrigen Teile der Aktienrechtsreform treten zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.
Bisher noch kein grosses Firmensterben
Das grosse Firmensterben in der Schweiz ist trotz Corona-Krise und Lockdown bislang ausgeblieben. Zwischen Frühling und Sommer habe es in der Schweiz sogar deutlich weniger Firmenkonkurse gegeben, als zu erwarten gewesen wäre, erklärte die Konjunkturforschungsstelle KOF der ETH Zürich vor einer Woche. Gemäss den KOF-Daten lagen die Konkurse zwischen März und Juli 2020 durchschnittlich 21 Prozent niedriger als in derselben Vorjahresperiode.
Doch diese Phase der «Untersterblichkeit» dürfte nun vorbei sein, wie die Forscher erwarten. Als Grund nannten sie wegfallende Stützungsmassnahmen des Bundes. So sei etwa im August die Frist zur Beantragung von Covid-19-Liquiditätshilfen ausgelaufen.
Task-Force-Mitglied Manuel Battegay warnt aber dennoch vor einem Lockdown. Derweil planen weitere Kantone eine Maskenpflicht. Mehr hier.
(sda/gku)