Heute müssen vorläufig Aufgenommene zehn Prozent ihres Lohns in Form einer Sonderabgabe entrichten. Im Rahmen des neuen Ausländer- und Integrationsgesetzes hatten der Bundesrat und das Parlament beschlossen, diese Abgabe abzuschaffen. Nun wird der Entscheid umgesetzt.

Mit der Streichung der Abgabe reduziere sich zum einen der administrative Aufwand für die Arbeitgeber, schreibt der Bundesrat im Bericht zur Vernehmlassung. Zum anderen werde es für vorläufig Aufgenommene attraktiver, eine Arbeit aufzunehmen.

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Weniger Sozialhilfeausgaben

Durch den Wegfall der Sonderabgabe auf Löhnen entgehen dem Bund Einnahmen von rund 3,6 Millionen Franken. Allerdings rechnet der Bundesrat mit Einsparungen in der Sozialhilfe: Wenn 200 Personen pro Jahr zusätzlich in den Arbeitsmarkt integriert werden könnten, sei der Wegfall der Einnahmen bereits kompensiert, heisst es im Vernehmlassungsbericht.

Bestehen bleibt die Sonderabgabe auf Vermögenswerte. Diese dient zur Rückerstattung von Sozialhilfe- oder Vollzugskosten. Explizit erwähnt werden neu auch Personen, die nach einem Asylverfahren ausreisepflichtig sind.

Höchstens 10 Jahre lang

Die Unterstellung unter die Sonderabgabe auf Vermögenswerten endet, wenn der Betrag von 15'000 Franken erreicht ist oder eine Person als Flüchtling anerkannt wird, spätestens aber 10 Jahre nach der Einreise in die Schweiz.

Die Sonderabgabe soll künftig vom Staatssekretariat für Migration (SEM) verwaltet werden. In einer Übergangsbestimmung will der Bundesrat festhalten, dass die nach altem Recht bereits geleisteten Sonderabgaben auf Erwerbseinkommen vollumfänglich an die Sonderabgabe auf Vermögenswerten angerechnet werden.

Reaktion auf Schwankungen

Weitere Verordnungsänderungen beziehen sich auf die kantonalen Integrationsprogramme. Der Bund will den Kantonen die Mittel für die Integrationsförderung wieder wie früher gestützt auf die effektive Zahl der Entscheide zwei Mal jährlich ausrichten.

Der Bundesrat reagiert damit auf die starken Schwankungen der Gesuchszahlen. Heute ist der Durchschnittswert über vier Jahre massgebend. Das sollte die Planungssicherheit der Kantone verbessern. Das habe sich aber nicht bewährt, weil die Zahl der Personen stark schwanke, schreibt der Bundesrat.

Weniger Geld für Programme

Für die kantonalen Integrationsprogramme 2018-2021 beantragt der Bundesrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit von jährlich 32,4 Millionen Franken, wie bereits bekannt war. Das ist wegen der Sparmassnahmen des Bundes etwas weniger als in der aktuellen Periode.

Die Zahlungen sind an die Bedingung geknüpft, dass sich die Kantone in gleicher Höhe an der Integrationsförderung beteiligen. Darüber hinaus richtet der Bund den Kantonen eine Integrationspauschale pro Person aus.

Bei Mängeln Geld zurück

Bereits heute fordert das SEM nicht verwendete finanzielle Beiträge von den Kantonen zurück. Allerdings sind die Voraussetzungen im geltenden Recht nicht präzisiert. Künftig will der Bund Beiträge von einem Kanton zurückfordern können, wenn dieser die Umsetzung der vereinbarten Leistungs- und Wirkungsziele nicht oder nur mangelhaft erfüllt, keine Nachbesserung möglich ist und der Kanton nicht nachweist, dass ihn keinerlei Verschulden trifft.

Ein Verschulden trifft einen Kanton gemäss dem Vernehmlassungsbericht etwa dann, wenn das Angebot an Sprachkursen unzureichend ist, obwohl genügend Anbieter und finanzielle Mittel vorhanden gewesen wären. Geld zurück fordern könnte das SEM auch dann, wenn der Kanton Massnahmen finanziert, die nicht zur Erreichung der vereinbarten Ziele dienen.

Verfahren läuft bis August

Die Vernehmlassung läuft bis zum 16. August. Weitere Ausführungsbestimmungen will der Bundesrat mit einem zweiten Paket von Verordnungsänderungen vorlegen, voraussichtlich im Herbst.

Geregelt werden muss unter anderem noch das Meldeverfahren, welches das bestehende Bewilligungsverfahren für die Erwerbstätigkeit ablöst.

(sda/ise/chb)