Der Bundesrat habe entschieden, zwei Milliarden Franken auszugeben, um möglichst viele Arbeitsplätze zu retten, sagte Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Amman vor den Medien in Bern. Bezahlen will der Bundesrat dies aus dem voraussichtlichen Überschuss des laufenden Rechnungsjahres. Zurzeit erwartet die Regierung 2,5 Milliarden Franken Gewinn.

Finanziert werden sollen Massnahmen zu Gunsten der Exportwirtschaft, des Tourismus, der Innovation, der Forschung, der Infrastrukturen sowie der Konsumenten. Welche Massnahmen genau er dem Parlament bis zur Herbstsession Mitte September vorlegen will, wollte Schneider-Ammann nicht im Detail erläutern.

Auf hartnäckiges Nachfragen bestätigte er aber Medienberichte, wonach für stark betroffene Firmen vorübergehend die Sozialversicherungsabgaben gesenkt werden könnten. Diese Massnahme werde von einer vom Staatssekretariat für Wirtschaft geleiteten Arbeitsgruppe geprüft, die nun die Vorlage ausarbeite. Dabei sei es schwierig abzugrenzen, wer genau vom Geld des Bundes profitieren soll, räumte Schneider-Ammann ein.

«Echte Massnahmen» wegen «kritischer Lage»

Generell strebe der Bundesrat Massnahmen an, die kurz- bis mittelfristig wirkten und keine zu negativen Nebenwirkungen hätten. Ein grosses Anliegen sei dem Bundesrat zudem, die Schuldenbremse einzuhalten und die langfristige Wachstumspolitik - etwa die Innovationsförderung oder die Aushandlung von Freihandelsabkommen - weiterzuführen.

Für Johann Schneider-Ammann kommen die Massnahmen des Bundesrats nicht zu spät. Die Gesamtsituation der Wirtschaft sei noch gut. Die Lage habe sich aber zugespitzt. Sowohl in Europa als auch in den USA zeichne sich eine Abkühlung ab.
In einzelnen Wirtschaftsbereichen sei die Lage kritisch. Der Zeitpunkt sei deshalb gekommen für "echte Massnahmen". "Der Bundesrat hat einen mutigen und eindrücklichen Schritt gemacht", sagte Schneider-Ammann.

Paradigmenwechsel im Kartellrecht

Neben dem Grundsatzentscheid für die Milliardenspritze beschloss der Bundesrat, das Kartellrecht zu verschärfen. Er beauftragte den Volkswirtschaftsminister, eine Kartellgesetzrevision vorzubereiten, damit horizontale Preis-, Mengen- und Gebietsabreden sowie vertikale Preisbindungen und Gebietsabschottungen wirkungsvoller unterbunden werden können.

Angestrebt wird laut Schneider-Ammann ein eigentlicher Paradigmenwechsel. Der Bundesrat wolle sich den Regeln in der EU und in den USA annähern.

Gefordert sind laut Schneider-Ammann in den kommenden Debatten nun auch die Wirtschaftsverbände, die sich in den letzten Jahrzehnten gegen zu scharfe Wettbewerbsregeln aussprachen. Die Umsetzung soll zwar rasch erfolgen, aber nicht im Notrecht, sondern im ordentlichen Gesetzesverfahren.

Mehr Stellen für Weko und Preisüberwacher

Damit die Wettbewerbskommission (Weko) und der Preisüberwacher schon vorher besser dafür sorgen können, dass die Währungsvorteile an die Kunden in der Schweiz weitergegeben werden, entschied der Bundesrat, deren Personalbestand für die nächsten zwei Jahre um je vier Stellen aufzustocken.

Schneider-Amman und Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf begrüssten am Mittwoch die geldpolitischen Massnahmen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) vom Mittwoch. "Wir begrüssen die Massnahmen und hoffen, dass sie Wirkung zeigen", sagte Widmer-Schlumpf.

Sie versicherte der SNB-Führung die volle Rückendeckung durch den Bundesrat. Die SNB solle alle in ihrer Kompetenz stehenden Massnahmen ergreifen, die den Franken schwächten. Die Festlegung eines Wechselkursziels oder die Anbindung des Frankens an den Euro bezeichnete Widmer-Schlumpf als Massnahmen, die die SNB selbständig beschliessen kann.

Andere - administrative - Massnahmen, welche nicht in der alleinigen Kompetenz der SNB liegen, lässt der Bundesrat in einer Task Force von Finanz- und Wirtschaftsdepartement sowie der SNB prüfen. Dabei geht es etwa um Negativzinsen oder Kapitalverkehskontrollen.

Immobilienblase verhindern

Da die derzeit historisch tiefen Zinssätze den Immobilienmarkt befeuern, beschloss der Bundesrat weiter, die Eigenmittelverordnung der Banken auf Anfang 2012 verschärfen. So sollen Hypothekarforderungen, die über die üblichen Belehnungs- und Tragbarkeitsnormen hinausgehen, durch die Banken zusätzlich mit Eigenkapital unterlegt werden.

Mit dieser Massnahme will der Bundesrat den Trend brechen, dass Banken bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines Hypothekarnehmers in letzter Zeit die Zügel etwas schleifen liessen.

(rcv/sda)

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