Der Kunde ist König. Darauf könnten sich die zwei Gastronomen wohl noch einigen. Aber ansonsten gehen die Meinungen der beiden royalen Anbieter weit auseinander, wie der Streitfall «CH-Marke 462717» gegen «CH-Marke 779461» zeigt. Oder mundgerechter: Burger King Corporation gegen Burek King GmbH.
Dass sich ein kleingewerblicher Schweizer Burek-Anbieter mit der Auszeichnung «King» schmückt, war Burger King schon länger ein Dorn im Auge. Bereits Ende 2022 schwante den aargauischen Imbiss-Betreibern von Burek King Böses. Sie hätten Post von Burger King bekommen, berichteten sie dem «Blick» mit der Aufforderung, ihr Logo zu ändern. Was die selbstgekrönten Schweizer Burek-Könige weder einsehen noch tun wollten: «Burger King hat ja einen Burger als Logo und keine Krone.»