Die Credit Suisse ist von der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC zu einer Busse von 90 Millionen Dollar verurteilt worden. Der Grossbank wurde vorgeworfen, in früheren Jahren die eigenen Leitlinien zur Neugelddarstellung im Private Banking nur bedingt eingehalten zu haben.
Durch die Mängel seien die von der Credit Suisse gemachten Angaben zum Nettoneugeld «wesentlich irreführend» gewesen, teilte die Securities and Exchange Commission (SEC) mit.
Gelder von vier Kunden
Laut den Aufsehern wurde die Praxis mindestens ab dem vierten Quartal 2011 bis zum vierten Quartal 2012 mangelhaft eingehalten. Die Bank habe die ihr zur Last gelegten Punkte eingeräumt und auch den Umstand, dass man gegen geltende Bundeswertpapiergesetze verstossen habe.
Der Bericht des SEC beleuchtet den Umgang der CS mit den Geldern von vier Kunden in dieser Zeit (Client A bis D). Der namentlich nicht genannte «Kunde B» sei ein Unternehmer, der sein Geschäft im Jahr 2011 für einen Milliardenbetrag verkauft habe. Um den Neugeldausweis insgesamt vorteilhafter darzustellen, habe die Credit Suisse gewisse Gelder dieses Kunden von Custody zu Assets under Management (AuM) umklassifiziert, so die SEC.
Zahlung von 80'000 Dollar
Einer zweiten Mitteilung zufolge hat der damalige COO des Private Banking, Rolf Bögli, in diesem Prozess eine entscheidende Rolle gespielt. Bögli habe Mitarbeiter in bestimmten Fällen unter Druck gesetzt, bestimmte Kundenvermögen als AuM zu klassifizieren. Bögli kann seinen Fall mit der Bezahlung von 80'000 Dollar beilegen.
Der Nettoneugeldzufluss stellt im Private Banking eine wichtige Messgrösse bezüglich Attraktivität eines Instituts für reiche Kunden sowie für die künftige Ertragskraft der Bank dar.
Verbesserungsmassnahmen eingeleitet
Die Klassifizierung des Neugelds oder welche Gelder als AuM gelten, ist dabei aber keine exakte Wissenschaft. Vielmehr stellen die Banken dazu Leitlinien auf, welche bei der Klassifizierung zu Rate gezogen werden sollen. Im Einzelfall obliegt der abschliessende Entscheid, was tatsächlich als Neugeld ausgewiesen wird, dem Management.
In einer Stellungnahme schreibt die CS, sie habe mittlerweile Verbesserungsmassnahmen eingeleitet. Zudem betont die Bank, ihr sei kein absichtliches Fehlverhalten vorgeworfen worden und auch nicht, die Neugeldzahlen falsch ausgewiesen zu haben. Kunden seien zudem nicht zu Schaden gekommen.
(sda/me/chb)