Mit der persönlichen Vorsorge sind meistens Produkte der dritten Säule bezeichnet, die es erlauben, jährlich einen gewissen Maximalbetrag von aktuell 6077 Fr. vom Einkommen abzuziehen und steuerfrei anzulegen. Die dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenvorsorge (BVG) kompatiblen Anlagefonds stehen oft allen Investoren offen, sofern es sich nicht um institutionelle Fonds handelt oder der Prospekt spezielle Beschränkungen vorsieht. Die Versicherungen bieten zudem in diesem Bereich auch Vorsorgeprodukte an, die mit Versicherungsleistungen gekoppelt sind.
Bei den BVG-Fonds handelt es sich in den meisten Fällen um gemischte Strategiefonds, die den im Gesetz enthaltenen Richtlinien unterliegen. Diese sind eher konservativ und erlauben, das ganze Kapital in festverzinslichen Anlagen zu investieren. Die Portefeuilles bestehen normalerweise zu 25 bis 40% aus Aktien, wobei davon rund ein Drittel Schweizer und zwei Drittel globale Titel sind. Zwischen 60 und 75% werden meistens in festverzinslichen Anlagen platziert, davon das meiste in Franken. Es handelt sich also um Strategiefonds, die in der Regel zu etwa 70% Anlagen in Franken halten und den Rest weltweit diversifiziert anlegen. Die Gewichtung der einzelnen Anlagekategorien ist beispielhaft an den Referenzindizes BVG/LPP 25 für einen konservativen Fonds und BVG/LPP 40 für einen eher wachstumsorientierten Fonds zusammen mit den gesetzlichen Limiten in unterstehender Tabelle dargestellt.
Kompetitive Strategien
Um zu beurteilen, ob die BVG-Richtlinien eine gewinnbringende Anlagestrategie erlauben, lohnt sich ein Performance-Vergleich zwischen einer Reihe von Strategiefonds, die eine grössere Flexibilität in der Asset Allocation haben, und den Indizes BVG/LPP 25 und BVG/LPP40. Dabei werden ausschliesslich Fonds einbezogen, die vor mindestens drei Jahren aufgelegt worden sind und sich nicht an den BVG-Richtlinien orientieren. Da die Verwaltung von Fonds mit Kosten verbunden ist, wurde die jährliche Performance der Indizes um 1% reduziert, um eine Grössenordnung zu erhalten, die realistischerweise hätte erzielt werden können. Dabei ist es während der letzten drei Jahre keinem der ausgewählten Fonds gelungen, den BVG 25 Index zu schlagen. Trotz dem starken Wertzerfall der Aktien in den Jahren 2001 und 2002 liegt der aggressivere BVG 40 Index immer noch im oberen Mittelfeld.
Natürlich muss man berücksichtigen, dass die letzten Jahre geprägt waren von schwachen Aktienmärkten und tendenziell fallenden Zinsen. Strategien, die vermehrt Obligationen übergewichtet hatten, haben deshalb relativ gut abgeschnitten. Die Allokation des BVG/LPP 25 Index war für diesen Zeitraum beinahe ideal. Betrachtet man die Performance über die letzten 12 Monate, wo aktienlastige Strategien besser abgeschnitten haben, sieht das Bild etwas anders aus. Mit Ausnahme von zwei Fonds ist es den Vermögensverwaltern generell nicht gelungen die Performance des BVG/LPP 40 Index (nach Abzug von 1%) von 3,9% zu erreichen. Die BVG-Richtlinien reduzieren zwar die Möglichkeiten der Vermögensverwaltung, aber sie reduzieren auch die Risiken. BVG-Fonds werden nie durch eine aussergewöhnliche Performance auffallen, aber auch nie grosse Verluste aufweisen und sind für Zeithorizonte ab fünf Jahren durchaus zu empfehlen.
Für die Anlage des Kapitals nach BVG-Richtlinien stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen einerseits die steuerlich vergünstigten Vorsorgeprodukte der Zweiten und Dritten Säule sowie gewisse Versicherungsprodukte, anderseits normale Anlagefonds, die zwar keine steuerlichen Vorteile aufweisen, dafür aber auch keinen Betragsrestriktionen unterliegen und wo das investierte Kapital jederzeit frei verfügbar bleibt.
Die Vorsorgeprodukte der Zweiten und Dritten Säule kombinieren in idealer Weise die Vorzüge einer diversifizierten Kapitalanlage mit Steuererleichterungen. Leider kann man nur beschränkt in diese Produkte investieren, da einerseits die jährliche Beitragszahlung beschränkt ist und anderseits das Kapital mit Erreichen des AHV- Rentenalters ausbezahlt wird. Mit Erreichen des AHV-Rentenalters sollte man nun plötzlich die Verantwortung für die Verwaltung des Kapitals übernehmen, das bis anhin von professionellen Vermögensverwaltern wahrgenommen wurde. Doch wie soll das Geld angelegt werden? Am liebsten möchte man sich darum nicht kümmern müssen, und auf jeden Fall sollten Fehler vermieden werden. Genau in dieser Situation ist es wahrscheinlich eine gute Lösung, wenn man das Kapital in einen Anlagefonds transferiert, der sich an den BVG-Richtlinien orientiert und dadurch eine mittelfristige Kapitalerhaltung bei ansprechenden Renditen erwartet werden kann.
Fondswahl
Es gibt einige Anlagefonds, die sich am BVG orientieren und von Privatinvestoren auch ausserhalb von Vorsorgeeinrichtungen erworben werden können. Diesen Produkten ist gemeinsam, dass es sich um Fonds nach Schweizer Recht handelt. Dies ist wichtig, da die 35% Verrechnungsteuer der Dividenden- und Couponszahlungen von Schweizer Emittenten sonst nicht mehr zurückgefordert werden können. Schweizer Fonds können zudem stempelsteuerfrei gezeichnet werden. In verschiedenen Fällen werden diese Art von Fonds bei den Banken oder Versicherungen direkt zur Bewirtschaftung der Vorsorgeeinrichtungen eingesetzt. Der Investor hat dadurch die Gewissheit, dass die Anlagepolitik den strikten BVG-Richtlinien folgt und das Kapital wie bei einer Pensionskasse verwaltet wird. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die jährlichen Dividendenzahlungen nun als Einkommen steuerpflichtig sind.
Die richtige Wahl des Anlagefonds hängt in erster Linie vom Risiko ab, das man eingehen kann und will. Das ist für jede Person verschieden, und hängt vom Anlagehorizont und der Höhe des Kapitals ab. Ein einkommensorientierter Fonds, der sich eher am Index BVG 25 ausrichtet, sollte tendenziell bei Erreichen des Rentenalters gewählt werden, während bei einem längeren Zeithorizont eher ein dynamischerer Ansatz analog dem BVG 40 Index gewählt werden kann. Danach sind wahrscheinlich die Kosten der langfristig zweitwichtigste Aspekt. Dabei gilt es die so genannte Total Expense Ratio (TER) zu vergleichen, die sämtliche Kosten der Verwaltung, Administration und Verwahrung umfasst. Ob die TER 0,5% oder 1,2% pro Jahr beträgt, hat auf einen längeren Anlagehorizont einen grossen Einfluss. Über fünf Jahre sind dies 3,5% und über 20 Jahre beträgt die Differenz 15%, ein Unterschied, der auch mit einer geschickten Vermögensverwaltung kaum aufzuholen ist.
Zum Schluss muss man unbedingt abklären, welche Spesen die Bank oder Versicherung bei Zeichnung oder Rückgabe des Fonds belastet. Diese Kosten können nämlich bis zu 6% oder mehr betragen. Beim momentanen Umfeld von historisch niedrigen Zinsen kann dies schon bald einmal einer Rendite von zwei bis drei Jahren entsprechen.
Christoph Schweizer, Leiter Produktion und Vertrieb, Pictet Funds, Genf.
Markt: 3a-Police mit Kursgarantie
Die in Vaduz beheimatete Aspecta Assurance International hat in Zusammenarbeit mit DWS Investments, einer Tochter der Deutschen Bank, ein innovatives Vorsorgeprodukt mit Kurs- und Höchststandgarantie sowie flexibler Prämiengestaltung aufgelegt. Die steuerprivilegierte Fondspolice 3a-invest basiert auf Anlagen in den neuen, nach BVV-Richtlinien gestalteten Garantiefonds DWS (CH) Pension Garant. Die laufende Beitragszahlung geschieht monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bei einer möglichen Prämienpause bis zu zwei Jahren bei vollem Erhalt der Todesfallsumme. Nach der anfänglichen Auflage eines ersten Teilfonds mit Laufzeit bis 2014 sieht das Konzept die Neuauflage weiterer Teilfonds in regelmässigen Abständen. Die Fondsanlage gewährleistet eine 100%ige Kursgarantie zum Fondsablauf. Die laufende Höchststandgarantie beinhaltet die Zusicherung der erreichten Höchstwerte innerhalb des Fonds zu einem monatlichen Stichtag, womit dieser Höchsstand zum neuen garantierten Kurswert wird. Die Mindestvertragsdauer beträgt zehn Jahre, die Mindestprämie 1200 Fr. bei Höchstprämien von 6077 Fr. pro Jahr für Angestellte oder 30 384 Fr. bzw. 20% des Nettoeinkommens für Selbstständige ohne berufliche Vorsorge. Das Eintrittsalter liegt zwischen 18 und 65 (Männer) bzw. 64 (Frauen). Neben einer bereits gebotenen Kursgarantie der Nettosparprämie im Erlebensfall und der Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit führt Aspecta im kommenden Jahr eine Zusatzversicherung ein, die eine Erwerbsunfähigkeitsrente zum Gegenstand hat. (jw)