Der Finanzblog «Inside Paradeplatz» des bekannten Journalisten Lukas Hässig muss einen Artikel über die Credit Suisse löschen. Das hat, wie die «Handelszeitung» aus zuverlässiger Quelle erfahren hat, das Zürcher Handelsgericht entschieden. Nimmt Hässig den umstrittenen Eintrag nicht innert Monatsfrist vom Netz, wird er respektive seine Gesellschaft mit 10'000 Franken gebüsst.
Die Credit Suisse sah sich von insgesamt drei Artikeln, die alle im Oktober 2015 publiziert worden waren, in ihrer wirtschaftlichen Stellung und in ihrem Geschäftverhältnis als Bank in unlauterer Weise herabgesetzt – und in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Zu deutsch: Das Geschütz, das der als unzimperlich bekannte Hässig damals gegen die CS aufgefahren hatte, ging der Bank – und jetzt zum Teil auch dem Gericht – zu weit.
Hässig ging an die Grenze – und zu weit
Hässig nannte die CS in einem Artikel, der im Kontext des Steuerstreits mit den USA geschrieben worden war, unter dem Titel «CS wie Fifa» einen «korrupten Verein» und behauptete, die US-Behörden hätten die Bank als «kriminelle Organisation» eingestuft. Das, so das Handelsgericht, hätte Hässig nicht tun dürfen. Die Blog-Eintrag sei widerrechtlich erfolgt. Deshalb sei er nun zu löschen. Weiter verpflichtet das Gericht Hässig dazu, das Urteil gegen sich und «Inside Paradeplatz» zu veröffentlichen.
Die zwei anderen Texte, gegen welche die Credit Suisse vorging, stufte das Gericht indes als zulässig ein. Sie würden nicht die Schwelle erreichen, um sie als juristische Verletzungshandlungen zu werten.
Das Handelsgericht bürdet die Gerichtskosten von 9000 Franken zu einem Drittel Hässig, zu zwei Dritteln der CS auf. Dies entsprechend der Einstufung von zwei Artikeln als zulässig und einem als rechtswidrig. Ausserdem muss die Credit Suisse eine – reduzierte – Prozessentschädigung in Höhe von 3600 Franken an Hässig bezahlen.
Weiterzug ans Bundesgericht möglich
Beide Seiten können das Urteil des Zürcher Handelsgerichts innert 30 Tagen ans Bundesgericht weiterziehen. Machen das die CS oder Hässig, muss Hässig den umstrittenen Text bis zu einem neuen Urteil nicht löschen.
Beide Parteien – Hässig und die CS – wollen sich auf Anfrage nicht äussern – weder zum Urteil noch zur Frage, ob sie einen Weiterzug an die höhere Instanz in Betracht ziehen.