Die Vereinigten Staaten haben ein neues Amtshilfegesuch an die Schweiz gestellt. Dabei handelt es sich offenbar um eine neue Version des Gesuchs, mit dem die USA letztes Jahr die Herausgabe von Kundendaten der Credit Suisse verlangt hatten.
Dies berichtete die «Neue Zürcher Zeitung» in ihrer Online-Ausgabe. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) habe am 9. Juli ein Amtshilfegesuch aus den USA erhalten, bestätigte ESTV-Sprecher Thomas Brückner auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Weitere Angaben zum Inhalt des Gesuchs und zum Stand des Verfahrens machte er nicht. Ein CS-Sprecher bestätigte auf Anfrage, dass das Gesuch Kunden der Credit Suisse betrifft.
Gleiche Gruppe von Verdächtigen
Laut Rechtsanwalt Tobias Rohner von der Zürcher Anwaltskanzlei Bill Isenegger Ackermann AG, die nach eigenen Angaben die meisten der betroffenen Kunden vertritt, ist das neue Amtshilfegesuch fast gleich formuliert wie dasjenige vom letzten September und betrifft die gleiche Gruppe von Verdächtigen.
Die US-Steuerbehörde IRS hatte letztes Jahr mittels Amtshilfegesuch die Herausgabe der Daten mutmasslicher US-Steuerbetrüger verlangt. Das Bundesverwaltungsgericht stoppte jedoch im April die Lieferung dieser Daten an die USA.
Damals hiess es von Seiten des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF), die USA könnten weitere Gesuche stellen, müssten die Suchkriterien zur Identifikation der betroffenen Personen aber besser darlegen. Bankkundendaten können damit nach wie vor über den Amtshilfeweg ausgetauscht werden.
Vorgehensweise detaillierter beschrieben
«Das Bundesverwaltungsgericht hat ja praktische eine Handlungsanweisung gegeben, wie ein neues Gesuch aussehen muss», sagte Rechtsanwalt Rohner. Diese hätten die USA jetzt umgesetzt. Das neue Amtshilfegesuch sei mit einer detaillierteren Umschreibung der Art und Weise ergänzt worden, wie die Bank und der Kunde vorgegangen sein sollen, um die Gelder vor dem Fiskus zu verstecken.
Gemäss Rohner sind insgesamt bis zu 700 Kunden betroffen. Laut dem Bericht der «NZZ» soll es sich hingegen um weniger als 100 Betroffene handeln.
Gemäss früheren Angaben in den Medien hatte sich das letzte Jahr eingereichte Amtshilfegesuch der USA auf 650 Verfahren bezogen. Die Bankdaten zu 150 Kunden, die sich nicht beschwert hatten, wurden an die IRS übermittelt, wie das SIF im April bekannt gegeben hatte.
(tno/chb/sda)