Die aktuelle Ausgabe der «Handelszeitung» finden Sie ab Donnerstag am Kiosk. Oder bei Ihnen zuhause (zum Abo geht es hier). In dieser Woche stehen unter anderen die folgenden Themen im Fokus:
Die Kaderlöhne sind weiter auf stabil hohem Niveau. Ein Schweizer Marketingleiter kann bis zu 235’000 Franken verdienen, der IT-Chef einer grossen Firma bis zu 219’000 und ein Leiter Revision kommt auf 220’000 Franken. Das sind die Ergebnisse der Kadersalärstudie 2019 der Beratungsfirma Kienbaum und der «Handelszeitung», für die 16’104 Schweizer Chefgehälter analysiert wurden.
Die Steigerungsraten bei den Kaderlöhnen sind aber auch in diesem Jahr bescheiden, sie betragen maximal 1 Prozent. Etwas besser bezahlt als im Vorjahr hat die Energiebranche, etwas weniger Lohn gab es bei den Banken.
Jahresbezogene variable Vergütungen sind auf allen Kaderstufen verbreitet. Am häufigsten beim Topmanagement (96 Prozent), seltener beim unteren Management (74 Prozent). Die Höhe der variablen Vergütung beträgt im Median für das Topmanagement 89’000 Franken, für Manager, die zum unteren Management gehören, 12’000 Franken.
Auf weniger Lohn in den nächsten Jahren müssen sich Vertreter von Berufen einstellen, für deren Ausübung nur wenig spezialisiertes Know-how erforderlich ist. Allgemein betreffen das Tätigkeiten, die sich gut automatisieren lassen, etwa im Bereich Buchhaltung, teilweise auch im Controlling und in der Revision. Ein Leiter Revision verdient bisher in der Schweiz 220’000 Franken.
Dem Verfahren der Bundesanwaltschaft (BA) gegen die konkursite Zürcher Privatbank Hottinger droht die Verjährung. So hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona die Haftungsklage gegen Hottinger jüngst an die BA zurückgewiesen. Nebst Dokumentationsmängeln machte die zuständige Richterin geltend, dass jene Straftaten, auf die sich die BA in ihrer Klage abstützte, noch gar nicht «Gegenstand einer endgültigen Verurteilung» seien.
Bei der mutmasslichen Anlasstat handelt es sich um Geldwäsche. Ein damaliger Compliance Officer der Bank soll im 2012 mehrere Transaktionen gebilligt haben, deren Gelder möglicherweise von einem Betrugsfall herrührten. Die fraglichen Überweisungen werden bis im Herbst verjährt sein, womit auch die Grundlage für die Haftungsklage hinfällig würde.
Im Mai letzten Jahres erliess der verfahrensführende Bundesstaatsanwalt Stefano Herold gegen die Bank einen Strafbefehl mit einer Busse über 500’000 Franken. Hottinger rekurrierte gegen Strafbefehl, worauf die BA im Herbst vor Bundesstrafgericht Haftungsklage gegen die Bank erhob. Im 2015 hatte die Finanzmarktaufsicht den Konkurs über die Bank eröffnet, da dem Finanzinstitut eine Überschuldung drohte. Seither befindet sich das Finanzinstitut in Liquidation.
Die Bundesanwaltschaft bestätigt, dass sie ein Strafverfahren gegen den ehemaligen Chef der Zürcher Privatbank Falcon, Eduardo Leemann führt – wegen des Verdachts auf qualifizierte Geldwäscherei.
Eduardo Leemann war von 1997 bis Oktober 2016 Chef der Falcon Private Bank, vormals AIG Bank. Die Zürcher Vermögensbank gehört seit zehn Jahren der staatlichen Investmentgesellschaft Aabar mit Sitz in Abu Dhabi. Falcon geriet in den Strudel der Ermittlungen um den Milliardenbetrug beim malaysischen Staatsfonds 1MDB. Im Herbst 2016 sanktionierte die Finanzmarktaufsicht die Bank mit einem Gewinneinzug und einem dreijährigen Verbot, neue Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen aus dem Ausland aufzunehmen.
Dies wegen schwerer Verstösse gegen die Geldwäschereibestimmungen in Zusammenhang mit malaysischen Staatsfonds.
Praktisch gleichzeitig eröffnete die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Mängel in der internen Organisation bei 1MDB-Transaktionen. Dieses Verfahren läuft noch. Davon gesondert ist die Geldwäscheuntersuchung gegen Ex-Chef Leemann: «Das Verfahren steht nicht im Kontext des Falls 1MDB», betont die BA.
Die gut 250 Genossenschaften der Raiffeisen-Gruppe verfügen über hohe stille Reserven. Das zeigt eine erstmalige Auswertung sämtlicher Geschäftsberichte durch die «Handelszeitung».
Insgesamt betragen diese Reserven mehr als 9 Milliarden Franken. Sie entstanden, weil die Banken in der Vergangenheit Rückstellungen aus den ordentlichen Erträgen bildeten – und so Steuererträge mindern konnten.
Ohne die Anrechnung dieser Rückstellungen hätten die meisten Banken nur eine sehr dünne Eigenkapitaldecke. Am wenigsten Eigenkapital weist die Raiffeisenbank Unteremmental mit 0,75 Prozent (gemessen an der Bilanzsumme) aus. Die höchste ordentliche Eigenkapitalquote hat die Bank in Möhlin mit 9,2 Prozent. Im Durchschnitt verfügen alle Genossenschaften zusammen über 3,3 Prozent ordentliches Eigenkapital. Unter Berücksichtigung der Position «Übrige Rückstellungen» kommen sie auf 7,9 Prozent. Tiefer ist der Wert jedoch bei der Zentrale Raiffeisen Schweiz, die gemäss Einzelabschluss nur gut 4,1 Prozent Eigenkapital ausweist.
Die «Handelszeitung» hat sämtliche per Ende 2018 publizierten Geschäftsberichte selbst ausgewertet, nachdem die Raiffeisen-Gruppe diese Zahlen nicht publizieren wollte.
Als erste Ländergesellschaft des schwedischen Möbelriesen lanciert Ikea Schweiz das Thema Möbelmiete. Ein Ikea-Sprecher bestätigt: «Zuallererst wird die Möbelmiete in der Schweiz lanciert, das ist eine Ikea-Weltpremiere, die diese Woche beginnt.»
Als erste Zielgruppe hat Ikea Schweiz dabei Firmenkunden auf dem Radar. Vermietet werden an KMU und Startups nicht Einzelmöbel, sondern ganze Möbelpakete für Arbeitsplätze und Sitzungszimmer. Grundlegendes Pricing-Prinzip: Je länger die Miete dauert, desto günstiger wird sie. In den Preisen sind jeweils Lieferung und Montage sowie Rückbau und Rücklieferung inbegriffen.
Bei Ikea Schweiz begründet man den Mietvorstoss so: «Per Möbel-Abo können wir den Ansatz der Zirkularwirtschaft ausprobieren. Wenn die Kunden das Abo beenden, nehmen wir das ausgemietete Mobiliar zurück und führen es über das Programm ‹Second Life› dem Wiederverkauf zu.»
Auf längere Frist solle die Möbelmiete über die Businesskundschaft hinaus erweitert werden.
HZ | rap