Der Markenstreit um das Nivea-Blau des Kosmetikkonzerns Beiersdorf geht in eine neue Runde. Der deutsche Bundesgerichtshof hob eine Entscheidung des Bundespatentgerichts auf, das die Löschung der entsprechenden Farbmarke angeordnet hatte.
Die Hamburger hatten sich die Marke im Jahr 2007 für Haut- und Körperpflegeprodukte schützen lassen. In dem Streit fordert der Konkurrent Unilever , dieser spezielle dunkelblaue Farbton müsse für alle Wettbewerber freigehalten werden.
Erster Entscheid wird neu aufgerollt
Die Rechtsbeschwerde von Beiersdorf gegen die Löschungsentscheidung des Bundespatentgerichts war nun erfolgreich. Der Dax-Konzern verbuchte damit einen Etappensieg und kann sich Hoffnungen machen, das markante Blau seiner Nivea-Cremeverpackungen doch weiter für sich allein beanspruchen zu können.
Das Bundespatentgericht muss den Fall jetzt neu prüfen. Das Patentgericht müsse nun mit einer neuen Umfrage feststellen, wie hoch der Prozentsatz der Verbraucher sei, der den blauen Farbton automatisch als «Produktkennzeichen» der Firma Beiersdorf sieht.
Auch der Name ist geschützt
Unilever argumentiert, Beiersdorf verwende die blaue Farbe «nur rein dekorativ als Verpackungshintergrund» des weissen Schriftzugs Nivea. Den Begriff Nivea hat sich Beiersdorf als Wortmarke schützen lassen - diese wird in dem Streit nicht angegriffen. Das Unternehmen macht geltend, es verwende die Farbe Blau als «Hausfarbe» für Haut- und Körperpflegeprodukte und nutze sie auch in der Werbung.
(reuters/mbü/ama)