Die tagelangen Plädoyers der Verteidiger-Phalanx griffen nicht. Das Zürcher Bezirksgericht hat heute morgen ein hartes und glasklares Urteil gefällt: Betrug, mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung, Veruntreuung. Dazu eine Gefängnisstrafe für vier Jahre für Beat Stocker und dreidreiviertel Jahre für Pierin Vincenz sowie Rückzahlungen in Millionenhöhe. Die beiden Hauptbeschuldigten müssen also ins Gefängnis und obendrein stehen ihnen siebenstellige Rückforderungen ins Haus. Das Verdikt ist noch lange nicht rechtskräftig, es wird zweifellos bis vors Bundesgericht durchgefochten. Bis dann gilt die Unschuldsvermutung.
Doch der erstinstanzliche Schuldspruch ist an Deutlichkeit nicht zu überbieten. Und das ist recht so. Über Jahre und in mehreren Fällen haben sich Vincenz und Stocker klandestin an Kleinfirmen beteiligt und diese der kapitalkräftigen Bank Aduno weiterverkauft und dabei klammheimlich abkassiert. Dass die verkauften Firmen von zweifelhafter Substanz waren, bezeugt eine Aussage von Stocker, der von einem «Piece of shit» schrieb; gleichwohl hat man die Nullnummer der Aduno untergejubelt. Hauptsache der Profit stimmte.
Vincenz und Stocker wussten, wie man es macht: Sie sassen bei Aduno buchstäblich am Regiepult: Vincenz, damals CEO der Raiffeisen, war Präsident der Aduno, Stocker, damals Berater von Vincenz, war VR-Delegierter plus CEO von Aduno. Die beiden drückten so ihre lukrativen Deals durch, bei denen sie privat in Millionenhöhe profitierten. Aduno, wo sie Treuepflichten hatten, wurde von ihnen zum sprudelnden Bankomat umfunktioniert.
Keine Lizenz zur Bereicherung
Das Signal aus dem Zürcher Gericht an die Switzerland Inc. ist unzweideutig: Ansprüche an Corporate Governance sind zu beachten, das Spesenwesen ist keine Lizenz zur persönlichen Bereicherung,
Und das Urteil zeigt zum Schluss: Zumindest die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich ist dank Know-how und Ressourcen in der Lage, auch komplexe Firmendeals und Banktransaktionen inklusive arglistige Vertuschungsaktionen aufzudecken und vor Gericht zu bringen. Und Wirtschaftsakteuren wie Stocker und Vincenz die Grenzen der Geldgier aufzuzeigen. Ob das auch für andere Strafverfolgungsbehörden gilt, würde ich bezweifeln.
3 Kommentare
Die Zeiten der Willkür und Manipulationen der mächtigen Geldbonzen an den Schalthebeln der Finanzmacht scheinen immer deutlicher dem Ende geweiht...! 🙄😏🤞🤘👏🏼
gut so - noetig auch - hoffentlich ein Warnschuss fuer andere "Bank Extremisten"
Ob das Urteil eine abschreckende Wirkung erzielt, wage ich allerdings zu bezweifeln eingedenk der Tatdache, dass die Investmentbanker-Kaste, welche den RoE in den Vordergrund jeglichen Wirtschaftswirkens stellt und für die eigene exzessive ungerechtfertigte Bereicherung nutzt, heutzutage sämtliche Vorstandsetagen von Grossbetrieben verunzieren, welche sich nicht in Familienbesitz befinden.
Nicht einmal eine Pandemie oder eine Invasion des Roten Komplexhaufens & Zivilistenmörders Putin in unseren Breitengraden, können diese raffgierige Profilneurotikerbande zur Vernunft bringen.
Kurt Lehmann