Für die meisten Schweizer Banken ist der Steuerstreit mit den USA bald Geschichte. Für die Bankmitarbeiter hingegen könnte sich die Affäre noch über Jahre hinziehen. Denn auch nach einer Einigung sind die Banken verpflichtet, Daten an die US-Behörden zu liefern. Ein prominenter Schweizer Anwalt will nun dagegen vorgehen.
Der Luzerner Rechtsanwalt Benno P. Hafner von der Kanzlei Hafner & Hochstrasser unterstützt mehrere Mitarbeiter von Banken, die sich im US-Steuerprogramm in die Kategorie 2 eingeteilt haben. Banken in dieser Kategorie streben mit dem US-Justizministerium (DoJ) eine aussergerichtliche Einigung an. Gegen die Bezahlung einer Busse können sie so einer strafrechtlichen Verfolgung entgehen.
Als 60. von insgesamt rund 100 Banken der Kategorie 2 meldete am Dienstagabend die Aargauer Kantonalbank (AKB) den Abschluss eines solchen Non-Prosecution Agreement (NPA). Die AKB zahlt dafür eine Busse von 1,98 Millionen Dollar.
Umstrittene Kooperationsfrist
Das NPA beinhaltet für die Banken aber zusätzlich eine vierjährige Kooperationsverpflichtung. Innerhalb dieser Frist müssen Banken jederzeit bereit sein, weitere Daten von Mitarbeitern und Kunden an das DoJ zu liefern. Die entsprechende Bewilligung stellt das Eidgenössische Finanzdepartement EFD aus.
Diese vierjährige Frist sei unverhältnismässig, kritisierte Benno P. Hafner in einem Interview in der «Basler Zeitung» (Montagsausgabe). Die Bankmitarbeiter müssten während vier Jahren immer damit rechnen, doch noch angeklagt zu werden. Hafner will die Kooperationsfrist deshalb auf gerichtlichem Weg anfechten.
Gegenüber der Nachrichtenagentur sda präzisierte Hafner am Dienstag sein Vorhaben. Sollte eine Bank gestützt auf eine solche Bewilligung des EFD Daten übermitteln wollen, könnten davon betroffene Personen diese Übermittlung anfechten.
Unverhältnismässige Bewilligung
Laut Hafner könnte in einem solchen Fall die Begründung geltend gemacht werden, die Bewilligung sei unverhältnismässig und deswegen nicht gültig. «Sollten die von uns betreuten Verfahren in dieses Stadium gelangen, ist dies ein zu prüfender Schritt. In zwei konkreten Fällen haben wir dies bereits eingebracht und entsprechende Anträge an das Gericht gestellt», schreibt der Anwalt.
Würde ein Gericht in einem konkreten Fall entscheiden, dass eine Bewilligung tatsächlich unverhältnismässig war, müsste gemäss Hafner die Verwaltung über die Bücher.
«Die Idee dabei ist im Endeffekt, dass die Rechtsunsicherheit für die betroffenen Personen vor allem in zeitlicher Hinsicht reduziert werden kann und dass der Steuerstreit im Idealfall zeitlich früher beendet werden kann. Ein Entzug der Bewilligung hätte also die Strafbarkeit nach Art. 271 StGB zur Folge, und zuständig wären die Bundesbehörden, also wohl die Bundesanwaltschaft», schreibt Hafner.
(sda/ccr)
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