Darauf haben Schweizer Hausbesitzer seit Jahrzehnten vergeblich gehofft: Der Eigenmietwert, dieses fiktive Mieteinkommen, das die Besitzer von selbst genutztem Wohneigentum versteuern müssen, steht vor dem Aus. Nach langem Ringen hat das Parlament im Dezember den Entscheid dazu gefällt.

Das letzte Wort hat in dieser Sache das Volk. Denn von der Umstellung wären auch Zweitwohnungen betroffen, und das schlucken die Bergkantone nur, wenn sie als Ersatz für die Ausfälle eine Objektsteuer erheben dürfen, wofür eine Verfassungsänderung nötig ist. Doch wenn der Souverän im Herbst an der Urne zustimmt, ist der Systemwechsel perfekt. Das heisst: Der Eigenmietwert als Teil des versteuerbaren Einkommens fällt weg. Dafür dürfen Unterhaltskosten nicht mehr und Schuldzinsen nur beschränkt abgezogen werden, etwa beim Ersterwerb bis maximal zehn Jahre nach Kaufzeitpunkt. Bis zur Umsetzung dürfte es allerdings bis 2028 dauern.

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