Dass die Brexit-Verhandlungen extrem kompliziert werden, ist allen Beteiligten mittlerweile klar. Aber je mehr sich die Experten in die Dossiers vertiefen, desto deutlicher wird, wie schwierig jedes einzelnen Thema ist. Die grössten Probleme zeigen sich ausgerechnet in den beiden zentralen Feldern, die die EU nach dem Beginn der Gespräche nach dem 8. Juni zuerst besprechen will: Bürgerrechte und Geld.
Nur wenn es hier Fortschritte gibt, kann London darauf hoffen, überhaupt in die zweite Phase der Verhandlungen einzusteigen - nämlich Gespräche über den künftigen Status der Beziehungen zwischen Grossbritannien und der EU. Doch mit jedem Tag wächst der Eindruck, dass bereits die ersten beiden Blöcke so viel politische Sprengkraft enthalten, dass ein frühzeitiges Scheitern der Verhandlungen nicht ausgeschlossen werden kann.
Umstrittene Bürgerrechte
Die von den Briten gewünschte Entflechtung von der EU berührt bei etwa drei Millionen EU-Bürgern in Grossbritannien sowie britischen Bürgern in der EU so gut wie alle Lebensbereiche. Die britische Regierung hat mittlerweile informell angeboten, betroffenen EU-Bürgern, die sich länger als fünf Jahre im Königreich aufhalten, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen.
Die EU hält dies aber nicht für ausreichend. Denn sehr viele Fragen sind nicht geklärt: Was ist mit Personen, die weniger als fünf Jahre auf der Insel leben - oder bis zum Austritt noch zuziehen? Und garantiert die britische Regierung, dass die bisherigen Rechte etwa beim Zugang zum Sozialsystem für EU-Bürger auch weiterhin gelten? Unklar ist zudem der Status von Familienangehörigen oder Kindern.
Die EU plädiert deshalb für eine Pauschalregelung: Lebenslange Rechte für all ihre Bürger, die sich vor dem Tag des Brexit - voraussichtlich der 29. März 2019 - im Königreich niederlassen. Zudem hat sie als Faustpfand die mehr als eine Million Briten, die dauerhaft auf dem Kontinent leben. Zeigt sich die britische Regierung also stur, wäre also auch dieser Personenkreis betroffen. Die Bundesregierung hat allerdings mittlerweile deutlich gemacht, dass sie dabei sehr kulant vorgehen will. Ohnehin häufen sich die Anträge von Briten auf Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft.
Verpflichtungen müssen berechnet werden
Nicht weniger kompliziert ist das Auseinanderrechnen, wieviel Geld man sich gegenseitig schuldet. Wie bei einer privaten Scheidung müssen dabei nicht nur der Besitz, sondern vor allem auch die Verpflichtungen berechnet werden - und die reichen teilweise weit in die Zukunft. Die derzeitige Finanzperiode mit den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten läuft bis 2020, der britische Austritt soll aber 2019 vollzogen sein. Etliche Ausgaben wie etwa für Strukturfonds fließen erst bis 2023 ab. Davon betroffen sind auch Projekte - etwa im Straßenbau - in Grossbritannien.
Wie kompliziert andere Verpflichtungen sind, zeigen die Kreditgarantien, die EU-Staaten etwa bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) oder bilateral für Länder wie die Ukraine übernommen haben. Die britische Regierung muss entscheiden, in welcher Form sie eingegangene Verpflichtungen erfüllt: Zahlt sie in der Zukunft, falls Kredite nicht bedient werden? Löst sie ihre Verpflichtung vor dem EU-Austritt mit einer Einmalzahlung ab? Oder schließt sie eine Versicherung gegen einem künftigen Ausfall? Dann müsste das Land Prämien zahlen.
Allein bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) geht es um Kredite von 469 Milliarden Euro, für die alle EU-Staaten geradestehen. Grossbritannien hält 16,1 Prozent an der Bank. Wenn man zudem die Garantien mit den Vermögensanteilen der Briten bei der EIB verrechnen würde, müsste die EU eine Rechnung von 65,3 Milliarden Euro gen London schicken. Auch wenn der Endbetrag geringer ausfällt: Die 27 EU-Staaten werden nicht akzeptieren, die von London gehaltenen Risiken in Milliardenhöhe einfach unter sich aufzuteilen.
Je länger gerechnet wird, desto höher die Summe
In London sorgte wiederum eine Rechnung der «Financial Times» für Aufregung, dass sich die Ansprüche der EU auf mehr als 100 Milliarden Euro belaufen könnten - de facto wird die Summe immer höher, je länger gerechnet wird. Denn nun sind auch die Pensionslasten für die EU-Angehörigen einberechnet worden, deren Löhne Grossbritannien bisher wie alle anderen EU-Staaten anteilig mitfinanziert. Der bisherige Briten-Rabatt beim EU-Haushalt wurde herausgerechnet. In Brüssel wird eingeräumt, dass es dabei um eine Maximalforderung geht - die nicht unbedingt mit der Summe übereinstimmen muss, auf die man sich am Ende einigt.
Verschärft wird das Problem, weil die Juristen auf EU-Seite immer unsicherer werden, vor welchem Gericht die EU Ansprüche an Grossbritannien überhaupt geltend gemacht werden könnten, wenn das Land ausgetreten ist und dann nicht mehr zahlen will. Eben deshalb pocht die EU nun auf einer Vereinbarung vor dem Austritt. Die britische Drohung, gar nichts zu zahlen, zieht bei den EU-Unterhändlern allerdings nicht: Sie kontern mit dem Argument, dass das Königreich nach dem Brexit ein möglichst umfassendes Freihandelsabkommen mit dem grössten Binnenmarkt der Welt haben will. Ein Abbruch der Verhandlungen wäre also keine gute Idee.
(reuters/ccr)
Das ist das Machtnetz von Jean-Claude Juncker: