Die unauffällige Firma mit dem Allertweltsnamen Corpboard Ltd. hat ihr offizielles Domizil auf Tortola, einem Archipel der Britischen Jungferninseln. Sie wird im Geschäftsbericht der UBS nicht genannt, obwohl sie eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Grossbank ist. Als UBS-Tochter ist sie aber in US-Gerichtsdokumenten und in einem Datenbankeintrag der amerikanischen Börsenaufsicht SEC erwähnt. Und die UBS wirbt für die Dienste der Corpboard Ltd. nur auf den Internetseiten der UBS Wealth Management Singapore und der UBS Wealth Management Hong Kong.

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Die diskrete UBS-Tochtergesellschaft steht nun im Visier der gefürchteten Ermittler von der Steuerfahndungsbehörde im nordrhein-westfälischen Wuppertal. Ihr Verdacht: Corpboard Ltd. sei von der UBS jahrelang mit der Hilfe von namhaften Liechtensteiner Treuhändern für Schwarzgeldgeschäfte genutzt worden, mit denen deutsche Kunden ihre Vermögen vor dem Fiskus versteckt hätten.

Die Ermittler sind auf die diskreten Geschäfte der UBS-Tochter durch eine Datensammlung mit rund 1000 Kundendossiers gestossen, die sie in den vergangenen Monaten gekauft haben. Es ist der neuste Coup der rheinischen Steuerfahnder, aber nicht der einzige.

BILANZ-Recherchen zeigen, wie tief die Steuerfahnder mit Hilfe von gestohlenen Bankdaten in das System des Schwarzgeldgeschäfts eindringen. Die Recherchen stützen sich auf mehrere zuverlässige Quellen im deutschen Justizapparat mit unmittelbarem Wissen über den Ermittlungsstand.

Über diese Operationen dringt gewöhnlich nur wenig an die Öffentlichkeit, oft auf verschlungenen Wegen, häufig bruchstückhaft und fehlerbehaftet. Im Juli tröpfelten wieder einige Informationen in deutsche Medien: Steuerfahnder in Nordrhein-Westfalen prüften den Ankauf mehrerer Daten-CDs, die Zürcher Coutts Bank sei betroffen, eine Tochter der Royal Bank of Scotland. Diesmal sei ein Schulungsvideo dabei, und es gebe Hinweise auf diskrete Geldverschiebungen nach Singapur, hiess es zunächst. Der Skandal entwickelte sich nach der schon bekannten Eigendynamik: Journalisten befragen ahnungslose Bankensprecher, die nichts dementieren können. Schweizer Politiker schimpfen über das Unrecht des Datenkaufs, deutsche Politiker über die Schwarzgelddienste der Schweizer.

Im recherchefreien Raum wurde munter spekuliert – über CD-Kaufpreise und politische Hintergründe sowie darüber, dass alles nur ein grosser Bluff des nordrhein-westfälischen SPD-Finanzministers Norbert Walter-Borjans sein könnte. Schliesslich begannen die semantischen Deutungsversuche von Politikerinterviews mit teilweise abstrusen Schlussfolgerungen. Das Ergebnis: Vier Wochen nach der ersten Enthüllung herrscht grosse Verwirrung. Die Berner Behörden tappen im Dunkeln, und selbst Axel Weber, der Verwaltungsratspräsident der UBS, gibt fragwürdige Erklärungen ab.

Geheimpolizei. Als Knotenpunkt für den offiziellen internen Informationskanal diente in Deutschland bis anhin das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn am Rhein – Behördenkürzel: BZSt. Das Amt ist eine Art Geheimpolizei des Bundesfinanzministers. Es informiert die Öffentlichkeit nur über neue Formulare. Der Rest ist strengstes Steuergeheimnis.

Hier werden die Informationen aus jährlich mehr als 10 000 vertraulichen Kontenabfragen bei den deutschen Banken gespeichert, und einmal im Monat treffen sich Spitzenbeamte aus den Bundesländern und dem Bundesfinanzministerium zu einem überaus spannenden Informationsaustausch. Alles ist hochgeheim, auch die Protokolle. Hier tauschen sie sich darüber aus, wem gerade welche Datensammlungen über mutmassliche Schwarzgeldanleger aus Schweizer oder anderen ausländischen Banken angeboten wurden.

Hier beraten sie darüber, wie das digitale Diebesgut geprüft, angekauft und bezahlt wird. Es geht darum zu verhindern, dass Schwindler oder Trittbrettfahrer mit gefälschten oder wertlosen Daten bei den Steuerfahndungsstellen auf Verkaufstour gehen, dass Datendealer ihre Informationen mehrfach verkaufen oder gar einen Bieterprozess auslösen. Und im Fall des Ankaufs vereinbaren die Beamten den Verteilschlüssel, wenn sich Bund und Länder die Kosten für den CD-Kauf teilen.

Daher wusste bis vor kurzem jeder Teilnehmer dieser ungewöhnlichen Geheimkonferenz, was auf dem Datenbasar gerade im Angebot war. Doch seit einiger Zeit harzt es mit dem Informationsaustausch. Der Vertreter des Finanzministeriums aus dem sozialdemokratisch regierten Nordrhein-Westfalen (NRW) hält sich bedeckt. Der parteiübergreifende Konsens ist passé. Nachdem Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble mit seiner Kollegin Eveline Widmer-Schlumpf mit dem Entwurf für ein bilaterales Steuerabkommen eine Amnestielösung für das Schwarzgeldproblem publiziert hatte, schwenkten die Finanzminister aus den bürgerlich regierten Bundesländern um. Sie wollen keine gestohlenen Bankdaten mehr kaufen. Und auch nicht mehr dafür bezahlen. So sieht es auch Schäuble.

NRW-Sonderzug. Die Daten werden aber traditionell den Sozialdemokraten angeboten. Das liegt weniger an den parteipolitischen Präferenzen der Datendiebe. Mit ein paar Klicks können sie googeln, dass die Steuerfahndungsstelle in Wuppertal die professionellste Anlaufstelle für ihre Offerten ist. Die Wuppertaler kauften bereits vor sechs Jahren die CDs des ehemaligen LGT-Archivars Heinrich Kieber und waren seitdem immer wieder als Erstkäufer aufgetreten. Gewöhnlich schalten sie zunächst die Staatsanwaltschaft in Bochum ein, die ebenfalls mit der Abwicklung von derlei Massenverfahren gegen Steuerhinterzieher langjährige Erfahrung hat. Dort bekommt der Fall ein Aktenzeichen, anschliessend werden die Einzelfälle ausgewertet und an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften und Steuerermittlungsstellen in den betroffenen Bundesländern verteilt.

Weil Schäuble und seine bürgerlichen Finanzministerkollegen nun nicht mehr mitmachen, spielen die Wuppertaler alleine weiter – Kantönligeist auf Rheinisch. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans hält seinen Ermittlern den Rücken frei. Das bundesweite Geheimkartell der beamteten Chefeinkäufer ist damit zerbrochen. Daher fliessen die Informationen auch nicht mehr reibungslos vom Rheinland in die Berliner Regierungszentrale. Wer kein Geld in die Spielkasse wirft, bekommt erst einmal keine Informationen. Daher bestätigen Berliner Mediensprecher die CD-Käufe nicht.

Minister Walter-Borjans informierte aber seine Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, eine forsche Hoffnungspolitikerin der SPD. Kraft plauderte anschliessend in einer telefonischen Schaltkonferenz mit Spitzenleuten ihrer Partei über Details der neuen Funde, unter anderem über einen Lehrfilm aus der UBS, der vermutlich ums Jahr 2005 herum produziert wurde und offensichtlich Mitarbeiter für Beratungssituationen trainieren sollte. Im Film sollen dem Testkunden Tricks der Verschleierung via Singapur nahegelegt worden sein. Das Video besteht aus mehreren etwa 15 Minuten langen Sequenzen, die in einfachem Englisch einen Dialog zwischen Bankberater und Kunde wiedergeben. In den Händen von Steuerfahndern und Finanzbeamten löste das Video einiges Kopfschütteln aus.

Die politische Empörung war logisch: «Systematische Beihilfe zur Steuerhinterziehung», fluchte Walter-Borjans, von «organisierter Kriminalität der Schweizer Banken» sprach SPD-Chef Sigmar Gabriel.

In der «Neuen Zürcher Zeitung» wurde derweil noch darüber spekuliert, dass «die These» vom neuen Datenkauf nicht stimme. Das Blatt bot als Experten einen FH-Professor aus der Nordwestschweiz auf, der munter und völlig faktenfrei darüber schwadronierte, dass «immer wieder dieselben CDs mit alten Kundendaten herumgeistern». Trittbrettfahrer könnten die CDs mit dem Programm Photoshop «auf den ersten Blick plausibel fälschen».

Der Mann kennt die Praxis offensichtlich nicht. So sieht nämlich der Ablauf in den Grundzügen aus, wie er aus früheren Fällen bekannt ist: Zunächst werden Kostproben des Materials geprüft und dann verhandelt. Das dauert mitunter Monate und bedeutet mehrere Treffen mit Datendieben oder deren Vermittlern. Beim Prüfprozess gleichen die Ermittler die mutmasslichen Bankdaten mit den Steuererklärungen der Betroffenen ab. Wenn die Kapitalerträge aus dem Schweizer Konto darin nicht auftauchen, könnte dies ein Indiz für eine Steuerhinterziehung sein. Es könnte aber auch dafür sprechen, dass die Daten nicht stimmen. Daher zogen sich die Prüfungen in der Vergangenheit oftmals in die Länge. Neuerdings können die Fahnder aber auf ein anderes Indiz setzen: Wenn sie im Prüfmaterial die Namen von Steuerpflichtigen finden, die sich in den vergangenen zwei Jahren selbst angezeigt haben, dann wissen sie, dass sie auf einer guten Spur sind.

Nun schätzen sie Volumen und Wert der gesamten Sammlung, überschlagen den denkbaren Ertrag aus Strafzahlungen und Bussen und verhandeln über den Kaufpreis. Die Sore zahlen sie dann nach Einbehalt einer Quellensteuer aus –so sind Steuerbeamte eben. Der aktuelle Zahlungsweg ist nicht bekannt. In einem früheren Fall überwiesen sie das Millionenhonorar an ein Geldinstitut in Österreich und lösten dort sogleich eine Geldwäscherei-Verdachtsmeldung aus. So geht es heute nicht mehr.

Die Ermittlungsgeschwindigkeit muss sich nicht an der rasanten Zahl der Umdrehungen in der Medienwelt orientieren. Die Fahnder können sich mit Geduld ans Werk machen.

Neue Daten, neue Tricks. So viel ist nun klar: Drei Datenpakete wurden neu erworben. Eine Sammlung stammt aus der Coutts Bank mit nahezu 1000 Kundendaten, die in Düsseldorf bearbeitet werden. Hier sind die Ermittler auf ein interessantes Muster gestossen. Regelmässig haben die betroffenen Kunden ein Konto der Coutts Bank in der Schweiz in der Steuererklärung angegeben. Korrekt und steuerehrlich, so sah es aus. Doch die Daten-CD offenbarte, dass die Kunden in der Schweiz noch ein weiteres Konto unterhielten, das sie nicht gemeldet hatten –natürlich mit einem Vielfachen des gemeldeten Geldbetrages. Diese Praxis mit einem weissen und einem schwarzen Depot heisst in der Branche «Zebra-Konto», sie ist auch nach Schweizer Sorgfaltsregeln nicht erlaubt.

Ein weiteres, kleines Paket stammt aus einer Vermögensverwaltungstochter der US-Bank Merrill Lynch. Es handelt sich um eher wenige Daten, allerdings von sehr vermögenden Kunden. Pikant dabei: Ohne dies zu wissen, hat die Bank Julius Bär beschlossen, das Auslandgeschäft der Merrill Lynch von der Mutter Bank of America zu übernehmen. Die Bär-Bank erklärte bereits, dass die Bank of America als Verkäuferin im Fall von steuerlichen Rechtsfolgen zahlen müsse. Dennoch entstehen ihr hohe Risiken, weil für sie die Gefahr besteht, dass nicht nur deutsche, sondern Merrill-Lynch-Kunden rund um den Globus verraten wurden. Dann muss sie damit rechnen, dass diese Daten – wie üblich – von den rheinischen Steuerfahndern auf dem Weg der Amtshilfe an die Partnerbehörden in den betroffenen anderen Ländern weitergereicht werden.

Der dickste Fisch ist aber eine Datensammlung aus der UBS, von der mehr als 1000 Kunden mit teilweise hohen Vermögen betroffen sein sollen. Die Wuppertaler Ermittler haben hierzu die Staatsanwaltschaft in Bochum angefragt, ob sie den Riesenfall übernehme. Es handelt sich um umfangreiches, detailliertes Material über Treuhandgeschäfte mit den Dienstleistungen der UBS-Tochter Corpboard Ltd. im Zentrum.

Die Karibik-Firma taucht zum Beispiel zusammen mit bekannten Treuhändern aus Liechtenstein auf, die als Verwaltungsräte von Panama-Gesellschaften amten, darunter Angelika Moosleithner-Batliner, Brigitte Feger und Peter Marxer. Eingesetzt wurden aber auch Stiftungen und Trusts.

Bis zum Redaktionsschluss hat die UBS auf den Websites ihrer Vermögensverwaltungseinheiten in Singapur und Hongkong noch für die Dienste der Corpboard Ltd. geworben.

Lernende Fahnder. Den UBS-Fall kann die Wuppertaler Behörde mit ihrem Stammpersonal nicht alleine bewältigen. Deshalb ist sie dabei, weitere Beamte hinzuzuziehen.

Die Ermittler verfügen inzwischen dank zahlreichen Datensammlungen und Tausenden Selbstanzeigen über tiefe Einblicke in die zweifelhaften Bankgeschäfte. So wurden zum Beispiel Zebra-Konten bereits von vielen Selbstanzeigern gebeichtet. Weitere Datenangebote werden derzeit geprüft.

Für alle drei neuen Pakete wurden rund 3,5 Millionen Euro gezahlt, wobei der Löwenanteil auf die UBS-Lieferung entfiel. Überlegungen über den Steuerertrag aus diesen Beweismitteln sind noch hochspekulativ.

Für die betroffenen Banken wird der Umfang des Verrats gewöhnlich erst deutlich, wenn die ersten Kunden eines frühen Morgens einen Hausbesuch von Steuerfahndern und Staatsanwälten erhalten. Ihnen wird dann ein Durchsuchungsbeschluss vorgelegt, der erstmalig werthaltige Hinweise über das Beweismaterial liefert. Ihre Steueranwälte konfrontieren anschliessend die Banken mit den Details.

Routinierte Steuerstrafverteidiger erleben, dass die Ermittler nach jahrelanger Erfahrung die Dossiers professioneller einschätzen. Die Beamten kennen inzwischen die Tricks und Kniffe im Private Banking, sie hinken der Entwicklung nicht mehr hinterher. So beschäftigen sie sich derzeit intensiv mit den neusten Maschen der Verschleierung unversteuerter Gelder – mit Wrapper-Lebensversicherungen oder komplexen Zertifikaten, Stiftungen und Trusts (siehe Nebenartikel «Neue Tricks»).

Die in Medien und Politik vielfach ventilierte Frage, ob die Daten bis in die jüngste Zeit nach der Unterzeichnung des deutsch-schweizerischen Abkommens fallen, ist für die Ermittler nicht wichtig. Für sie zählt alles ab dem Steuerjahr 2007, weil die Straftaten erst nach fünf Jahren verjähren. Für die Steuernachzahlung gelten sogar die letzten zehn Jahre. Ob die Banken auch noch nach Beginn der Verhandlungen über ein deutsch-schweizerisches Abkommen Steuerbetrügereien unterstützt haben, ist eine politische Frage, aber strafrechtlich kaum von Bedeutung.

Ebenso bedeutungslos sind in diesem Anfangsstadium die Erklärungen oder gar Dementi der Banken («bisher keine Erkenntnisse»). Denn sie erfahren ja gewöhnlich erst nach den ersten Durchsuchungen gegen ihre Kunden, ob und wie es sie erwischt hat. Erst danach können sie fundierte Untersuchungen anstellen, um den Maulwurf zu enttarnen.

Wie hilflos und schlecht vorbereitet die Banken agieren, demonstrierte Axel Weber, der neue Verwaltungsratspräsident der UBS, im Interview gegenüber dem deutschen «Handelsblatt». «Sollte NRW belastendes Material haben, so wird sich die Landesregierung mit einem Amtshilfegesuch an die Schweizer Behörden wenden», erklärte er, «dann können wir uns konkret mit den Vorwürfen auseinandersetzen.» Seine Aussage offenbart, dass er auf dem Gebiet der Sitten und Gebräuche im Offshore-Banking und der Steuerermittlungen noch Lernkurven dreht. Fakt ist: Die deutschen Steuerfahnder stellen keine Amtshilfegesuche an die Schweiz, wenn sie «belastendes Material», also Beweismittel, haben. Denn sie brauchen in diesem Fall gar keine Amtshilfe, weil diese Beweise regelmässig ausreichen, die Beschuldigten zum raschen Geständnis zu bewegen. Zudem bekämen sie in der Schweiz auch keine Amtshilfe, wenn das Ersuchen auf gestohlenen Daten beruht.

Witznummern. Inzwischen hat sich nahezu jeder deutsche Finanzminister zum Thema geäussert. In der Sonntagspresse meldete sich auch noch Jens Bullerjahn, der Finanzminister aus Sachsen-Anhalt, zu Wort. In seinem Bundesland geht die Millionärsdichte gegen null. Seine Forderungen muss man daher mit einer gewissen Portion Grossmut entgegennehmen. «Die Schweiz muss ihre Steuergesetze den europäischen Gepflogenheiten anpassen», rief er aus, es dürfe nicht sein, dass die Schweiz weiterhin Anlagemöglichkeiten akzeptiere, mit denen die Abgeltungssteuer umgangen werden könne. Der Mann kennt offenbar das reichhaltige Angebot deutscher Finanzdienstleister nicht, mit denen dort die Abgeltungssteuer umgangen wird. Und welche europäischen Gepflogenheiten meint er wohl? Die britischen, die irischen, die zypriotischen? Oder die des EU-Landes Malta, das ein faktisches Zero-Tax-Regime anbietet?

Das Thema hat so viel Schwung erhalten, dass inzwischen jede Witznummer zur Sache Schlagzeilen macht. So machte sich ein deutscher Anwalt mit einer Strafanzeige gegen die Steuerermittler beliebt. Die Ermittler würden mit den Honoraren Beihilfe zur Steuerhinterziehung leisten, weil die Empfänger diese ja wohl nicht versteuerten. Beweise: null. Ein Blick in die Berichte über frühere CD-Käufe hätte ihn rasch gelehrt, dass die Steuern bereits an der Quelle abgeführt werden und die Sache damit erledigt ist. So bewegt sich die Diskussion bei schwieriger Erkenntnislage zunehmend auf Ballermann-Gesprächsniveau.

Der Angreifer, Finanzminister Walter-Borjans, wiederum erklärt sich gar nicht zu den Details, er muss niemandem beweisen, was seine Leute im Köcher haben. «Wer das für einen Bluff hält, muss mit dem Risiko leben, dass es keiner sein könnte», feixte er gegenüber der «SonntagsZeitung». Prompt missverstand man ihn wieder. Danach wurde er in einer deutschen Fernseh-Talkshow klarer: «Glauben Sie, ich kaufe eine CD, die nur Schrott ist?»