Verlockende Angebote zu einem sensationellen Preis: Dies ist, auf einen einfachen Nenner gebracht, das Geschäftsmodell der Ringier-Tochter Dein Deal. Zuletzt wurde die Kritik am Schnäppchenportal allerdings immer lauter, weil etliche dieser Deals platzten – und Dein-Deal-Kunden plötzlich auf wertlosen Gutscheinen sassen.
Nun bestätigt Firmengründer Adrian Locher gegenüber handelszeitung.ch, dass Dein-Deal-Partner ab sofort den von den Schnäppchenjägern eingenommenen Betrag erst dann erhalten, wenn der Gutschein auch effektiv eingelöst worden ist. «Diese Regelung gilt für alle künftigen Angebote», so Locher – und zwar ausnahmslos für alle Partner.
Sartoriani und Topspeedracing als Spitze des Eisberges
Die wohl krassesten Beispiele der jüngsten Vergangenheit sind jenes der Massschneiderei Sartoriani, gegen die Dein Deal wegen betrügerischem Konkurs mittlerweile juristisch vorgeht, und jenes der Formel-1-Rennschule Topspeedracing. Aber auch in weiteren Fällen wurden Kunden mehrfach verärgert, wie das Konsumentenmagazin «Espresso» von SRF1 berichtet.
Umstritten ist dabei die Praxis, dass Dein Deal stets auf die Rolle als Vermittler pochte und so jede Verantwortung von sich wies. Das gehe so nicht, sagte Rechtsexperte Ueli Grüther von der Hochschule Luzern bei «Espresso» – im Falle der Schnäppchenjagd auf Dein Deal müsse der Konsument von einer direkten Beziehung mit dem Portal ausgehen. Es reiche nicht, wenn das genaue Rechtsverhältnis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf dem Gutschein erwähnt sei, den der Kunde erst nach getätigtem Kauf erhält.
Grüther bemängelt insbesondere, dass geschädigte Kunden an Stelle einer hunderprozentigen Rückvergütung des Kaufpreises lediglich 20 Prozent in Form eines Dein-Deal-Gutscheines erhalten haben. Mit der neuen Zahlungspraxis hat Dein Deal nun die Möglichkeit, Kunden den Kaufpreis zurückzuerstatten.
Vereinfachte Forderungseingabe als Ziel
Locher bietet geprellten Kunden juristische Unterstützung an: Im Falle von Sartoriani hätten alle Betroffenen bereits ein Formular zur Forderungseingabe erhalten. Und auch bei Topspeedracing zeichnet sich ein nächster Schritt ab: Vor zwei Tagen sei das Insolvenzverfahren gegen das schwäbische Unternehmen offiziell eröffnet worden – nun werde mit dem Insolvenzverwalter das weitere Vorgehen erörtert. «Unser Ziel ist die vereinfachte Forderungseingabe für unsere Kunden», so Locher.
Wieviel letztlich für die geprellten Gutscheininhaber rausschaut, ist freilich offen. «Mit dem bisherigen Verhalten hat Dein Deal dazu beitragen, das das Vertrauen in den Online-Handel allgemein und in Dein Deal speziell sinkt», so das Fazit von Grüther gegenüber «Espresso».
Gut möglich, dass für die Fälle der Vergangenheit über die Entschädigungspraxis von Dein Deal ein Gericht entscheiden muss.