Mehrere deutsche Energiekonzerne sind bereit, eine Reihe von Klagen gegen die Bundesrepublik zurückzuziehen, wenn das Gesetz zum Atomausstieg in Kraft getreten ist.
Laut einem den Medien am Freitag vorliegenden Schreiben an die Bundestagsfraktionen von Union, SPD und Grünen wollen die Unternehmen auf Schadenersatz für das kurzfristige Herunterfahren von Atommeilern nach dem Reaktorunfall von Fukushima im Jahre 2011 verzichten.
Wichtiger Schritt zur «Befriedung des Themas»
Fallengelassen würden zudem Widersprüche gegen Vorausleistungs- und Abschlagsbescheide für das Atomendlager Konrad, Widersprüche gegen Zahlungen für das Atommülllager Gorleben sowie Verfassungsbeschwerden gegen Vorgaben zur Zwischenlagerung von strahlenden Abfällen, heisst es in dem Schreiben der Unternehmen Eon, RWE, EnBW, Vattenfall und der Stadtwerke München.
«Wir begrüssen die heutige Mitteilung über die Entscheidung der Betreiber-Unternehmen sehr», sagte Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer der Nachrichtenagentur AFP. Damit folgten die Unternehmen den Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Atomausstiegs. Das sei ein wichtiger Schritt hin zu einer «umfassenden Befriedung des Themas Atomenergie». Nach Krischers Worten soll das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden.
Es ging um 600 bis 800 Millionen Euro
Zunächst hatte des Hamburger Nachrichtenmagazins «Spiegel» über den Brief der Atomkonzerne berichtet. Den Streitwert hätten die Konzerne in Verhandlungen mit der Regierung auf 600 bis 800 Millionen Euro beziffert, berichtet das Magazin unter Berufung auf Koalitionskreise. Im Gegenzug für ihren Verzicht erhielten die Unternehmen den Angaben zufolge Rechtssicherheit beim Atomausstiegsgesetz.
Die Regierung entlasse die Konzerne mit einer Einmalzahlung von gut 23 Milliarden Euro dauerhaft aus der Verantwortung für die Zwischen - und Endlagerung des atomaren Mülls, schreibt der «Spiegel». Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass die Betreiber der deutschen Atomkraftwerke nur geringen Anspruch auf Entschädigungen wegen des Atomausstiegsbeschlusses von 2011 haben.
(sda/gku)