Eine noch nie da gewesene Abmahnwelle überrollt gerade deutsche Internetnutzer. Seit vergangenem Donnerstag wurden vermutlich mehr als 10'000 Menschen abgemahnt, die sich pornographische Filme auf Redtube angeschaut haben sollen. Auslöser dieser Massenabmahnungen ist die Regensburger Kanzlei U+C mit ihrer Mandantin der «The Archive AG» aus der Schweiz.
Spezialanwalt wurde überrannt
Gegründet wurde «The Archive AG» vom Deutschen Philipp Wiik (37), im Verwaltungsrat sitzt auch sein Kumpan Ralf Reichert aus Offenbach am Main, der durch seine Firma Intergroove seit Jahren im Musik- und Filmgeschäft mitmischt.
«Allein am Freitag und Samstag haben über 22'000 Menschen unsere Informationsseite zu diesen Abmahnungen aufgerufen. Über 500 Abgemahnte haben am Wochenende unsere Kanzlei kontaktiert», erklärt der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke. Er ist auf solche Fälle spezialisiert.
In der Schweiz undenkbar
Es ist kein Geheimnis: In Deutschland ist die Masche mit Massenabmahnungen ein Millionengeschäft für Anwaltskanzleien geworden, die sich für sehr wenig zu schade sind. Zudem kämpfen immer mehr Anwälte um ein Auskommen. Diese Art von «anwaltlicher Geschäftstüchtigkeit» hat in der Schweiz wenig Chancen. Es fehlt schlicht die rechtliche Grundlage; aber nicht nur das: Der Stand Schweizerischer Anwälte würde sich gegen solche Vorgehensweisen vehement sträuben, zu viel steht auf dem Spiel, vor allem der gute Ruf.
Doch auch in Deutschland ist dieses Aufkommen von Abmahnungen für Schmuddelfilme extrem ungewöhnlich. Seit mehr als sieben Jahren betreut Rechtsanwalt Solmecke solche Verfahren. «Eine so konzentrierte Abmahnaktion habe ich noch nicht erlebt. Neu ist auch, dass erstmals Streaming-Nutzer abgemahnt werden. Bislang traf es nur die Filesharer, die urheberrechtlich geschützte Werke auch weiterverbreiten.»
Die betroffenen Nutzer sollen 250 Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben. «Dabei wird es jedoch nicht bleiben», erklärt Rechtsanwalt Solmecke. «Ein Grossteil der Betroffenen hat drei bis vier Abmahnungen bekommen, so dass schnell hohe Summen zusammenkommen.»
Ein freies Feld für den schnellen Euro
Rechtlich ist in Deutschland noch völlig unklar, ob im Wege des Streamings überhaupt eine Urheberrechtsverletzung begangen werden kann. In der Schweiz hat diese Masche chancenlos, spätestens seit einem Leitentscheid des Bundesgerichts, das die Methoden der Firma Logistep untersagte. Der reine Download von Daten aus jeglicher Quelle ist in der Schweiz ohne Wenn und Aber erlaubt.
Anwalt Solmecke: «Da die Filme nicht offensichtlich rechtswidrig auf Redtube verbreitet worden sind, gehe ich davon aus, dass hier eine legale Privatkopie auf Seiten der Nutzer gegeben ist. Im Übrigen ist noch völlig unklar wie die Rechteinhaber an die IP-Adressen der Abgemahnten gekommen sind. Im Internet kursieren dazu die wildesten Spekulationen und Verschwörungstheorien. Unsere Informationsseite zu den Abmahnungen aktualisieren wir laufend, so dass die Betroffenen jederzeit auf dem neusten Stand sind.»
(sda/chb/tke)