Das Schreiben ging im Mai an wohlhabende Schweizer Credit-Suisse-Kunden, und es war unterschrieben von Serge Fehr, Leiter Private & Wealth Management Clients, und Daniel Hunziker, Regionalleiter Zürich. «Für die Credit Suisse ist Kundennähe von zentraler Bedeutung», eröffneten sie, daher hätten sie das Marktforschungsinstitut AmPuls mit einer telefonischen Umfrage beauftragt: «Es ist möglich, dass Sie in den nächsten Wochen nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und angerufen werden.» Gefragt werde nach Service, Beratung und Produkten der CS. Die erhobenen Daten würden vertraulich behandelt.
Aber was ist mit dem Bankgeheimnis? Denn es werden ja Namen und Telefonnummern weitergegeben. Das Bankgeheimnis gelte auch für Beauftragte, sagt ein Sprecher der Grossbank, die Daten seien geschützt. Wer diese Art der Kundennähe über die «Telefonlabors» der Luzerner Befragungsfirma nicht wünscht, dem bleibt nur ein Ausweg. Er darf dies über eine kostenlose 0800-Rufnummer mitteilen – werktags zwischen 9.00 und 17.00 Uhr.
Experten sehen das aber kritischer. «Die Bank darf nicht von einem stillschweigenden Einverständnis ausgehen. Gegen die Aufhebung des Bankgeheimnisses muss sich der Kunde nicht wehren», sagt der Berner Bankrechtsfachmann Michael Kunz. «Meldet sich der Kunde in diesem Fall nicht wie von der Bank gewünscht bei der Hotline, dann bleibt das Bankgeheimnis bestehen.»