Die Grossbank hatte im März vor dem erstinstanzlichen Gericht auf der karibischen Inselgruppe eine Niederlage eingefahren. Damals hatte die CS davon gesprochen, dass das Urteil eine Zahlung von möglicherweise mehr als 500 Millionen Dollar» beinhalte.

Bei dem Rechtsstreit geht es um den ehemaligen georgischen Regierungschef und Milliardär Bidzina Ivanishvili, der Kunde des betrügerischen Genfer CS-Beraters Patrice Lescaudron war und hohe Summen über die CS investiert hatte. Das Gericht auf den Bermudas wirft der CS vor, sie habe «keine oder unzureichende Massnahmen getroffen», um Lescaudrons «betrügerische Misswirtschaft» zu verhindern. Die CS will das Urteil laut Aussagen vom März «mit Nachdruck» anfechten.

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Weitere Zivilklagen drohen

Laut dem am Donnerstag von der CS veröffentlichten definitiven Bericht zum ersten Quartal 2022 wurden auch wegen der «Greensill-Fonds» weitere Zivilklagen sowie Strafanzeigen eingereicht. Unter anderem würden darin unseriöse Verkaufspraktiken und Verstösse gegen die Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit den mit Greensill Capital geführten Lieferketten-Finanzierungsfonds geltend gemacht. Die Fonds im Umfang von ursprünglich 10 Milliarden Dollar werden liquidiert, wobei Anlegern hohe Verluste drohen könnten.

Weitere Zivilklagen gegen die CS und ihre Verantwortlichen sind auch wegen des Debakels um den Hedgefonds Archegos eingereicht worden, wie es weiter heisst. Darunter seien auch Klagen wegen Verletzung von Treuepflichten. Die CS hatte beim Archegos-Zusammenbruch im vergangenen Frühling einen Verlust von rund 5 Milliarden Franken erlitten.

(awp/tdr)