Die Steuer- und Geschäftspraktiken von US-Konzernen sorgen immer wieder für transatlantischen Ärger. Nun hat die EU im Fall des Online-Händlers Amazon und des Technologiekonzerns Apple den Druck erhöht. Im Kampf gegen unfaire Steuer- oder Wettbewerbsvorteile nahm die EU-Kommission in Brüssel bereits zahlreiche Firmen aus den USA ins Visier.

Druck auf Amazon

Im Fall des Online-Händlers macht die EU-Kommission sowohl Druck auf Amazon als auch auf Luxemburg. Dort habe Amazon «unzulässige» Steuervergünstigungen erhalten, erklärte die Brüsseler Behörde. Das Grossherzogtum müsse daher von dem US-Konzern 250 Millionen Euro zurückfordern, weil «fast drei Viertel der Gewinne von Amazon nicht besteuert» worden seien. Amazon wies die Vorwürfe zurück und erklärte, es habe «keine besondere Behandlung» erhalten. Luxemburg prüfte am Mittwoch, ob es Einspruch gegen die Entscheidung einlegt.

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Apple zu Milliarden-Zahlung verdonnert

Im August 2016 verdonnerte die EU-Kommission Apple zu einer Zahlung von 13 Milliarden Euro an den irischen Fiskus, weil der iPhone-Hersteller dort unzulässige Steuervergünstigungen erhalten haben soll. Der EU-Kommission zufolge vermied der dem Börsenwert nach wertvollste Konzern der Welt so die Besteuerung von nahezu sämtlichen Gewinnen auf dem EU-Binnenmarkt.

Doch die irische Regierung verlangte die Milliarden bis heute nicht zurück, weshalb die Kommission Irland nun vor den Europäischen Gerichtshof bringt. Die Regierung in Dublin bezeichnete dies als «vollkommen unnötig». Gegen den Kommissionsbeschluss vom August 2016 legte Irland Beschwerde vor dem EuGH ein.

Geldbusse gegen Google

Ende Juni verhängte die EU-Kommission eine Geldbusse von 2,42 Milliarden Euro gegen den US-Konzern – die bisher höchste Strafsumme wegen eines Wettbewerbsverstosses. Der Internetriese soll seine Marktmacht als weltweit meistgenutzte Suchmaschine zugunsten seines Produktvergleichsdienstes Google Shopping missbraucht haben. Google legte im September dagegen Einspruch ein und beantragte beim Gericht der Europäischen Union (EuG), die Entscheidung aufzuheben. Dort dürfte das Verfahren mindestens anderthalb Jahre dauern. Zuletzt schlug Google eine Lösung vor, den Produktvergleichsdienst in eine eigene Einheit auszulagern.

Sachverhalt bei Intel noch nicht geprüft

Die bis zum Google-Fall höchste Strafte traf den US-Chiphersteller Intel. 1,06 Milliarden Euro soll der Konzern zahlen, weil er seinen Hauptkonkurrenten Advanced Micro Devices (AMD) vom Markt zu verdrängen versucht hatte. Juristisch entschieden ist dieser Fall noch nicht: Im September entschied der EuGH, dass der Sachverhalt durch die Vorinstanz, den EuG, nicht ausreichend geprüft worden sei.

Microsoft liess Kunden keine Wahl

Das Unternehmen kassierte im März 2013 eine Strafe von 561 Millionen Euro, weil der Konzern bei seinem Betriebssystem Windows 7 den eigenen Internetbrowser Internet Explorer vorinstallierte und so den Kunden keine Wahl beim Navigationsdienst zum Surfen liess.

Starbucks machte illegalen Steuerdeal

Im Oktober 2015 erklärte die EU-Kommission einen Steuerdeal der Niederlande mit der Kaffeehauskette Starbucks für illegal und verlangte Steuernachzahlungen in Höhe von 30 Millionen Euro.

McDonald's wegen Steuerpraktiken im Visier

Auch der US-Fastfood-Riese McDonald's geriet wegen seiner Steuerpraktiken in der EU ins Visier der Behörden. Im Dezember 2015 leitete Brüssel Untersuchungen zu einem Steuerdeal mit Luxemburg ein.

Facebook akzeptierte Strafbescheid

Im Mai 2017 verhängte die EU-Kommission eine Geldbusse von 110 Millionen Euro gegen das soziale Netzwerk, weil es bei der Übernahme des Messengerdienstes WhatsApp «unrichtige beziehungsweise irreführende Angaben» gemacht habe. Facebook akzeptierte den Strafbescheid – wohl auch, weil die Fusionsgenehmigung dadurch nicht gefährdet ist.

(sda/jfr)