War es eine Rüge? Eine Mahnung? Oder einfach ein öffentliches «Shaming»? Mit klaren Worten teilte die Finanzmarktaufsicht Finma heute Morgen mit, dass sie mit der Krisenvorbereitung der systemrelevanten Inlandbanken ZKB, Raiffeisen und Postfinance noch nicht zufrieden ist. Die «Recovery- und Resolution-Planung» der Banken sei zwar «auf gutem Weg», schrieb die Aufsichtsstelle. «Es bleiben aber noch Lücken.»
Hintergrund sind die Vorschriften, die nach der Finanzkrise 2008 erlassen wurden. Diese zwingen systemrelevante Banken dazu, sich auf den schlimmsten Fall vorzubereiten. So, dass bei einem Konkurs die systemrelevanten Aufgaben der Bank weiterbetrieben werden können. Also beispielsweise der Zahlungsverkehr der Postfinance oder Lohnzahlungen, die über Raiffeisen abgewickelt werden.
Während die Grossbanken und die Plattformbetreiberin SIX nach Ansicht der Finma ihre Hausaufgaben gemacht haben, sind die drei weiteren als systemrelevant bezeichneten Banken noch nicht am Ziel, wie die Aufsicht festhält. Wie sehr sie im Verzug sind, scheint hingegen Ansichtssache zu sein.
Die erste Frist ist verstrichen
Eine erste Frist Ende 2021 sei bei ZKB, Raiffeisen und der Postfinance verstrichen, sagt Finma-Sprecher Tobias Lux. Bis dahin hätten die Banken «umsetzbare Notfallpläne» vorlegen müssen, wie aus dem Bericht der Finma hervorgeht. Die Frist basiert offenbar auf der Too-big-to-fail-Verordnung. Offenbar haben diese Banken zwar Notfallpläne vorgelegt. Diese seien aber in allen drei Fällen «nicht umsetzbar», wie die Finma schreibt.
Raiffeisen und ZKB hätten zwar mittlerweile sichergestellt, dass sie im Krisenfall über genug Kapital verfügten, um einen Teil des Geschäfts weiterzubetreiben. Die beiden Banken tun dies unter anderem mit speziellen Obligationen, die im Krisenfall ganz oder teilweise verfallen und der Bank somit zusätzliche Eigenmittel verschaffen. ZKB und Raiffeisen hätten das Kapital für den Notfall grundsätzlich beisammen.
Allerdings hätten es die Banken bisher unterlassen, dieses Kapital formell den systemrelevanten Bereichen der Bank zuzuordnen, was verhindert, dass es für andere Zwecke eingesetzt werden kann. Der Finma-Sprecher erklärt es mit einem einfachen Bild: «Es braucht zwei Töpfe. Einen fürs Leben und einen fürs Sterben.» Und den zweiten Topf haben die Banken offenbar noch nicht definiert.
Die Postfinance braucht noch eine Gesetzesänderung
Etwas kritischer kommentiert die Finma den Fall der Postfinance. Diese lebt derzeit von einer faktischen Staatsgarantie. Mittel, die im Krisenfall aktiviert werden können, gibt es noch nicht. Bloss ein politisches Versprechen, die Bank im Notfall zu retten. Damit die Postfinance aber effektiv besser ausfinanziert werden kann, braucht es eine Änderung des Postorganisationsgesetzes und diese hängt noch immer im politischen Prozess. Daneben gibt es offenbar weitere Details, welche die Postfinance noch lösen muss. Die Finma schreibt in ihrem Bericht unter anderem von «operationellen Abhängigkeiten».
Auch wenn die Ende 2021 ausgelaufene Frist von den Banken nach Ansicht der Finma nicht eingehalten wurden, drohen diesen keine unmittelbaren Sanktionen. Denn die Eigenmittelverordnung gewährt ihnen eine andere Frist, und die läuft erst 2026 aus. Spätestens bis dahin müssen sie alle Auflagen erfüllt haben. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Finma schon vorher weitere Schüsse vor den Bug der Banken absetzen wird.