«Als Revisoren der Nationalbank sind wir gesetzlich angehalten, unabhängig und unparteiisch zu sein, und daher mit dem Prüfauftrag betraut worden», schrieb PwC-Schweiz-Chef Markus Neuhaus in einer internen E-Mail an seine Kollegen. Und so habe man der Kundin keine Expertenmeinung «zum Gefallen» erstellt.
Damit spricht er seine Mitarbeiter und Partner auf einen Konflikt an, der derzeit von den Aufsichtsbehörden und Regierungen heftig diskutiert wird. Es geht dabei um die Frage, ob die grossen Prüfkonzerne weiterhin neben ihren Revisionsmandaten nennenswerte Einnahmen mit Beratungsdienstleistungen und Gutachten erzielen dürfen. Sie könnten damit nämlich ihrer Pflicht zur unabhängigen Revision der Jahresrechnung nicht mehr unbelastet nachkommen.
Interessenkonflikte. Die Europäische Union will diese Vermischung der Geschäfte verbieten. In einem «Green Paper» hält sie ihre Position fest: «Revisionsgesellschaften wird das Angebot von Nicht-Audit-Dienstleistungen an ihre Revisionskunden verboten. Zudem werden grosse Prüfgesellschaften zur Abwehr aller Interessenkonflikte verpflichtet, Audit-Geschäfte und Nicht-Audit-Geschäfte zu trennen.» Die Überlegungen der schweizerischen Revisionsaufsicht gehen in dieselbe Richtung.
Aber was machen die Aufsichtsbehörden, wenn die Prüfkonzerne so argumentieren wie Markus Neuhaus im Fall Hildebrand: «Die Compliance-Überprüfung der internen Reglemente ist eine konventionelle Audit-Aufgabe»?