Das Leasing von Investitionsgütern stösst in der Schweiz auf zunehmende Beliebtheit. Gemäss Statistik des Schweizerischen Leasingverbandes (SLV) stiegen die Vertragsabschlüsse für Leasing von Investitionsgütern in der Schweiz in den letzten Jahren stetig an. Im Jahr 2007 erreichten die neu abgeschlossenen Verträge, ohne privat und gewerblich genutzte Personenwagen, einen Rekordwert von 4,42 Mrd Fr., im Vorjahr waren es 3,64 Mrd Fr. Innerhalb der verschiedenen Objektgruppen nehmen die Nutzfahrzeuge mit einem Anteil von 24% oder rund 1,03 Mrd Fr. Jahresneuabschlüssen eine gewichtige Position ein. Damit ist ihr Anteil weit grösser als derjenige der Gruppe «Computer- und Büromaschinen» und beinahe identisch mit dem der Gruppe «Maschinen- und Industrieanlagen».
Wie kommt es zu dieser erfreulichen Entwicklung im Nutzfahr-zeugleasing? Das Leasing für Nutzfahrzeuge besitzt eine langjährige Tradition. Fahrzeuge im Allgemeinen, aber auch Nutzfahrzeuge im Besonderen sind seit jeher beliebte Leasingobjekte, sowohl für Leasingnehmer als für Leasinggeber. Leasingnehmer schätzen Leasing wegen der liquiditätsschonenden Finanzierungsmöglichkeit und des altbekannten Grundsatzes «Pay as you earn». Leasinggeber ihrerseits bevorzugen Nutzfahrzeuge wegen des meist geringen Objektrisikos.
Fristenkongruente Finanzierung
Die Leasingbranche informiert regelmässig über die zahlreichen Vorteile des Leasings. Aus der Nähe betrachtet steht jedoch ein gewichtiges Argument im Vordergrund: Leasing ist die optimale Möglichkeit, die eigene gute Liquidität durch eine fristenkongruen-te Finanzierung von Anlagegütern zu schonen. Eine goldene Finanzierungs- und Bilanzregel sagt, dass die zeitliche Bindung der Aktiven der Frist der Kapitalbindung (Fristenkongruenz) entsprechen soll. In der Praxis wissen zwar viele Unternehmer aufgrund ihres Kontoguthabens oder der aktuell freien Kreditlimite über ihre kurzfristige Zahlungsbereitschaft sehr gut Bescheid. Auf mittlere Sicht jedoch verfügen sie kaum über die notwendigen Informationen. Das Ergebnis ist dann oft eine Finanzierung, welche die goldene Regel missachtet und damit auf Dauer für das Unternehmen nicht tragbar ist. Meist budgetieren Unternehmungen ihren Ertrag für das kommende Jahr oder die kommenden Jahre mit Kosten- und Erfolgsrechnung. Nur wenige erstellen gleichzeitig ein Liquiditätsbudget auf mittlere Sicht. Derartige Liquiditätsplanungen sind aber gerade vor einer grösseren Investitionsentscheidung besonders wichtig.
Vor jeder grösseren Investition sollte ein Unternehmer folgende Überlegungen anstellen:
• Wie steht es mittelfristig betrachtet um die Fristenkongruenz meiner Bilanz?
• Welche Investitionen oder ausserordentlichen Ausgaben plane ich zudem in den kommenden Jahren?
• Wie wirkt sich meine Finanzierungsentscheidung für die Anschaffung eines Nutzfahrzeuges oder einer Maschine auf meine Liquidität aus, und dies nicht nur unmittelbar, sondern auch auf das Morgen und Übermorgen meiner Unternehmung?
Richtige Finanzierung wählen
Auch kleine und mittlere Unternehmen müssen permanent und situationsgerecht prüfen, welche Finanzierungsart und welcher Finanzierungsmix für die jeweiligen Vorhaben optimal sind. Ei-genkapital ist vor allem dann eine Voraussetzung, wenn die unternehmerischen Risiken hoch sind. Dies beispielsweise bei Neugründungen, aber auch bei der Lancierung neuer Produkte, Erschliessung neuer Märkte oder beim Erwerb von Beteiligungen. Der klassische Bankkredit eignet sich zum Beispiel zur kurzfristigen Finanzierung von Debitoren und Warenlagern, aber auch für die langfristige Finanzierung von Anlagen und Immobilien. Leasing erweist sich seit vielen Jahren als liquiditätsschonendes Mittel für Objektfinanzierungen.
Eine seriöse Kreditprüfung hilft, unangenehme Fälle zu vermei-den. Ebenso wie die Banken bei der Vergabe konventioneller Kredite achten auch die Leasinggeber auf eine angemessene Kreditwürdigkeit und -fähigkeit ihrer Kunden. Dafür nutzen die Leasinggeber heute meist Tools analog dem Kreditrating einer Bank, ausgerichtet jedoch auf die spezifischen Bedürfnisse des Leasings.
Im Zusammenhang mit der betriebswirtschaftlichen Prüfung eines Neuantrages stellt sich die grundlegende Frage, ob es sich um eine Erweiterungs- oder um eine Ersatzinvestition handelt. Ersatzinvestitionen haben den Vorteil, dass die Grundlage ihres zu erwirtschaftenden Ertrages meist seit Jahren bekannt ist. Von Bedeutung sind deshalb etwa die aktuelle Auftragsstruktur (Streuung, Klumpen etc.) und die Einschätzung der diesbezüglichen Risiken.
Erweiterungsinvestitionen werden in der Regel vor dem Hintergrund neuer, zusätzlicher Aufträge getätigt. Hier gilt es, sowohl für den Unternehmer als auch für den Leasinggeber, die zusätzlichen Verdienstmöglichkeiten unter dem Strich und die dafür einzugehenden Risiken genau zu analysieren.
Denn Leasing hat wie die Eigeninvestition den Nachteil, dass die Leasingraten auch dann geschuldet sind, wenn mit dem Leasingobjekt nicht genügend Erträge erwirtschaftet werden können. Die Einschätzung des Objektrisikos spielt beim Entscheid des Leasinggebers ebenfalls eine zentrale Rolle. Bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit können die Leasinggeber, wie auch die Banken bei deren Kreditvergabe, keine Kompromisse eingehen. Anders jedoch sieht es hinsichtlich der Beurteilung der Kreditfähigkeit aus. Ein geringes Objektrisiko kann zum Beispiel innerhalb gewisser Grenzen zu Kompromissen bei der Kreditfähigkeit führen. Nutzfahrzeuge gehören in der Regel zur Kategorie «geringe Objektrisiken».
Haftung für die LSVA
Seit dem 1. April dieses Jahres kommt für das Nutzfahrzeug- leasing eine nicht zu unterschätzende neue Dimension hinzu. Gemäss der geänderten Verordnung betreffend die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) hat der Bundesrat die Solidarhaftung für die Bezahlung der Schwerverkehrsabgabe unter anderem auch auf den Leasinggeber ausgedehnt.
Zwar kann sich der Leasinggeber unter bestimmten Voraussetzungen dieser Solidarhaftung entziehen. Trotzdem müssen zukünftig bei der Prüfung von Anträgen für LSVA-pflichtige Nutzfahrzeuge ein grösserer administrativer Aufwand in Kauf genommen und erhöhte Anforderungen an die Bonität der zukünftigen Leasingnehmer gestellt werden.