Zwei Drittel von über 2000 befragten Unternehmen in der Schweiz nehmen die administrative Belastung als eher hoch oder hoch wahr. Dies hat eine Umfrage im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) ergeben. Die Resultate wurden am Dienstag veröffentlicht.
Die Befragung wurde für den «Bürokratiemonitor» durchgeführt. Im Auftrag des Seco realisierte das Link Institut im Herbst 2018 eine repräsentative Befragung bei 2042 Unternehmen. Zum dritten Mal nach 2012 und 2014 wurden die Unternehmen nach ihrer Wahrnehmung der administrativen Belastung in diversen Regulierungsbereichen befragt.
Während 32,5 Prozent (2014: 34 Prozent) der befragten Unternehmen die subjektive Belastung als gering oder eher gering empfinden, beklagen sich 67,5 Prozent (2014: 66) über eine hohe oder eher hohe Belastung. Gegenüber der letzten Befragung 2014 hat in diesen Bereichen keine nachweisliche Veränderung stattgefunden.
In der Tendenz nimmt die subjektive administrative Belastung mit steigender Unternehmensgrösse indes zu. 2018 hat mit 67 Prozent ein grösserer Teil der Unternehmen über eine Zunahme der administrativen Belastung berichtet als noch vor vier Jahren (56 Prozent).
Hohe Belastung bei Bauvorhaben
Bei einzelnen gesetzlichen Vorschriften hat mehr als die Hälfte der antwortenden Unternehmen eine hohe oder eher hohe Belastung in den Bereichen Bauvorhaben, Lebensmittelhygiene, Ein- und Ausfuhr, Rechnungslegung/Revision und Mehrwertsteuer angegeben. Als gering oder eher gering wird die Belastung von mehr als 70 Prozent der befragten Unternehmen in den Bereichen Handelsregister/SHAB, Unfallversicherung/Suva sowie AHV und BVG empfunden.
Hochgerechnet auf die rund 205'000 KMU mit mindestens drei Mitarbeitenden in der Schweiz ergeben sich etwa 490 Millionen Franken an monatlichen externen Kosten für regulierungsbedingte administrative Aufwände. Das sind fast 6 Milliarden Franken pro Jahr.
Mehrwertsteuer vereinfachen
Die befragten Unternehmen hatten im Rahmen der Befragung auch die Möglichkeit, konkrete Verbesserungswünsche- und Vorschläge anzubringen. Die häufigsten Nennungen bei den zu vereinfachenden gesetzlichen Vorschriften wurden zu Mehrwertsteuer und Statistik gemacht. Bereits 2014 wurden diese beiden Bereiche am meisten genannt.
Bei den vorgeschlagenen Verbesserungen waren Nennungen zum Vereinfachen oder Standardisieren von Abläufen und zum Harmonisieren oder Reduzieren von Gesetzen am häufigsten. Zudem wiesen die Unternehmen häufig auf die Digitalisierung als Möglichkeit zur administrativen Entlastung hin.
Der Bürokratiemonitor wurde auf Basis des Berichts des Bundesrates «Die administrative Belastung von Unternehmen: Bilanz 2007 - 2011 und Perspektiven 2012 - 2015« vom 24. August 2011 eingeführt. Das Ziel ist, ein Instrument zur Verfügung zu stellen, das dem subjektiven Aspekt der Belastung aufgrund von gesetzlichen Vorschriften auf allen Stufen - Bund, Kantone, aber auch Gemeinden oder internationale Vorschriften - Rechnung trägt.
(sda/tdr)