Die UBS hat einen Rechtsstreit über die Rolle der Bank bei der Begleitung von Börsengängen in Hongkong beigelegt. Details der Einigung gab die zuständige Regulierungsbehörde SFC am Montag zunächst nicht bekannt. Für die Grossbank dürfte damit eine monatelange Unsicherheit enden, ob sie Börsengänge in Hongkong weiterhin federführend begleiten darf. UBS wollte sich zunächst nicht dazu äussern. Insidern zufolge geht es bei dem Fall um den Börsengang einer Firma, die nur 14 Monate nach dem Listing liquidiert wurde. Die SFC hatte nach Vorkommnissen wie diesem die Rolle der begleitenden Banken unter die Lupe genommen. Neben UBS hat sich auch Standard Chartered mit dem Regulierer geeinigt.
Der UBS hatte die SFC mit einem 18-monatigen Verbot gedroht, Börsengänge als sogenannter Sponsor zu begleiten. In dieser federführenden Rolle erhält eine Bank normalerweise höhere Gebühren, als andere beteiligte Institute, bürgt jedoch auch für die Korrektheit der Informationen zu einem Unternehmen. UBS hatte gegen das Verbot Berufung angekündigt. Doch nun habe sich die Bank bereits mit der Behörde geeinigt, erklärte der Regulator. «Die Einigung ist eine gute Nachricht für die UBS», sagte Benjamin Quinlan von der Beratungsfirma Quinlan & Associates.
Das Verbot der SFC war zwar noch nicht in Kraft, doch die Ungewissheit ob oder wann es umgesetzt wird, hat die Bank bereits gebremst: Nach Daten des Anbieters Dealogic hat die UBS im vergangenen Jahr nur einen Börsengang als Sponsor begleitet. Insgesamt trat sie aber bei zehn Börsengängen als Berater auf.
(reuters/mbü)