Das Ende des UBS-Prozesses in Frankreich ist noch nicht abzusehen, doch immerhin gibt es nun mal einen ersten Gerichtsentscheid. Bei anderen Altlasten, die zum Teil weit zurückreichen, könnte es noch länger dauern, bis ein Entscheid fällt bzw. bis sie abgearbeitet sind.

Gemäss dem jüngsten Quartalsbericht hatte die grösste Schweizer Bank Ende letzten Jahres Rückstellungen in Höhe von noch fast 2,5 Milliarden US-Dollar für «Rechtsstreitigkeiten, regulatorische und ähnliche Angelegenheiten» in ihren Büchern.

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Geldwäscherei- und Steuerhinterziehungsvorwürfe

Das heisst, sie rechnet noch mit Zahlungen und Bussen in dieser Grössenordnung für all die Fälle, die zum grössten Teil aus der Zeit der Finanzkrise oder kurz danach stammen. Rund 640 Millionen der 2,5 Milliarden Dollar sind dabei für den Bereich globale Vermögensverwaltung (Global Wealth Management) vorgesehen, zu dem auch der Fall Frankreich gehören dürfte.

Hier geht es bekanntlich um Geldwäscherei- und Steuerhinterziehungsvorwürfe bei französischen Kunden. Zur Erinnerung: Die Bank musste bereits eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro in Frankreich hinterlegen.

Zu den noch offenen Altlasten neben dem Frankreich-Fall gehören bei der UBS unter anderem der Verkauf von Ramsch-Hypotheken (Subprime-Hypotheken) in den USA, welche am Ursprung der Finanzkrise 2007 bis 2009 bzw. am Fast-Kollaps der UBS standen. Die Rückstellungen in diesem Fall, der im Geschäftsbericht unter dem Bereich 'Non core and Legacy Portfolio' untergebracht sein dürfte, liegen bei rund 1,2 Milliarden US-Dollar.

Aufgeführt im Geschäftsbericht werden aber etwa auch der Fall des Betrügers Bernie Madoff, der Gelder via ein grosses Schneeballsystem veruntreute, bei dem es auch Klagen gegen die UBS gibt. Ein weiterer Fall betrifft die Beratung beim Verkauf von angeblich sicheren Staatsanleihen des Inselstaates Puerto Rico an Kunden in den USA. Offen sind zudem noch gewisse Klagen in Bezug auf Libor- Devisen/Libor/Referenzzinssätze und Handelspraktiken, Retrozessionen in der Schweiz oder Praktiken bei Börsengängen in Hongkong.

US-Prozess wegen Ramsch-Hypotheken

Viele frühere Fälle hat sich die UBS - zum Teil mit hohen Geldzahlungen - bereits vom Hals geschafft. Sie wie auch die meisten anderen Grossbanken hatten sich mit potentiellen Klägern oft auf hohe Zahlungen geeinigt und sind dabei einer formellen Anklage entgangen.

Anders im Fall der Ramsch-Hypotheken in den USA: Die Bank konnte sich mit dem US-Justizministerium nicht auf eine Zahlung einigen und wurde daher im letzten November verklagt. Offenbar glaubt sie, damit besser zu fahren. Laut einem Insider hat die UBS dabei einen Vergleich über fast zwei Milliarden Dollar abgelehnt.

Die Grossbank wehrt sich vor allem gegen den Vorwurf einer betrügerischen Absicht. Sie argumentiert zum einen damit, dass das Institut kein bedeutender Herausgeber von US-Hypotheken gewesen sei. Ausserdem habe sie selbst massive Verluste durch die hypothekenbezogenen Anlagen in den USA erlitten, als der Immobilienmarkt zusammengebrochen sei.

Dass diese Sache teuer werden kann, hat sich bei der Credit Suisse gezeigt. Die zweitgrösste Schweizer Bank musste in diesem Fall tief in die Tasche greifen: Sie vereinbarte bereits Ende 2016 mit dem US-Justizministerium (DoJ) - neben gewissen Entschädigungszahlungen an Kunden - eine Zahlung in Höhe von 2,48 Milliarden US-Dollar an das DoJ.

(awp/ccr)