Das Tiefenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle soll gemäss der aktuellen Planung des Bundesamtes für Energie im Jahr 2050, jenes für hochradioaktive Abfälle im Jahr 2060 in Betrieb gehen. Selbst wenn alle fünf Schweizer AKW 60 Jahre lang laufen sollten, reichen die Zwischenlagerkapazitäten aus.
Die Baubewilligung für das Tiefenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle soll gemäss der Planung der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) voraussichtlich gegen Mitte der 2040er-Jahre, jene für ein Lager für hochradioaktive Abfälle gegen Ende der 2040er-Jahre vorliegen. Die Dauer von Bau und Inbetriebnahme ist vom jeweiligen Standort- und Lagertyp abhängig und beträgt zwischen 5 bis 10 Jahre.
Derzeit befindet sich die Planung in der zweiten von drei Sachplanetappen. 2022 wird die Nagra voraussichtlich die Auswahl der Standorte für die Vorbereitung der Rahmenbewilligungsgesuche treffen.
Standortentscheid im Jahr 2029
Der abschliessende Standortentscheid und die Rahmenbewilligung des Bundesrats werden für 2029 erwartet. Der Entscheid des Bundesrats zur Rahmenbewilligung muss vom Parlament genehmigt werden und unterliegt dem fakultativen Referendum.
1988 wurde der Entsorgungsnachweis für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle (SMA), 2006 jener für die hochradioaktiven Abfälle (HAA) vom Bundesrat anerkannt. Der Entsorgungsnachweis ist der wissenschaftliche Nachweis, dass man die Abfälle in der Schweiz langfristig sicher lagern kann.
2008 genehmigte der Bundesrat das Konzept Sachplan geologische Tiefenlager, welches das laufende Standortwahlverfahren in drei Etappen im Detail regelt.
Bis ein geologisches Tiefenlager in Betrieb ist, könne die Gesamtheit aller radioaktiven Abfälle aus den Kernkraftwerken im zentralen Zwischenlager der Zwilag AG in Würenlingen sowie zu einem kleineren Teil im Zwischenlager des Kernkraftwerks Beznau zwischengelagert werden, sagt André Scheidegger, stellvertretender Gesamtprojektleiter Sachplan Etappe 3 bei der Nagra.
Schweiz hinkt hinten nach
Bei der Endlagerung von radioaktiven Abfällen ist die Schweiz gegenüber vielen europäischen Ländern im Hintertreffen. Als Paradebeispiele für eine vorausschauende Planung gelten Schweden und Finnland.
Betrachte man die Endlagerung von leicht- und mittelradioaktiven Abfällen, liege die Schweiz am Schluss jener Länder, die schon seit längerem Kernkraftwerke betreiben, sagt Nagra-Geschäftsleitungsmitglied Markus Fritschi.
Wenn es um die Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen gehe, dann liege sie im Mittelfeld. Der grosse Vorteil in Schweden und Finnland besteht laut Fritschi darin, dass die Geologie im ganzen Land überall sehr ähnlich ist. Dadurch könne die Akzeptanz bei der Standortwahl berücksichtigt werden. Das mache vieles einfacher.
In der Schweiz seien die Sicherheitsunterschiede gross, weil die Geologie heterogener ist. Die Lager müssten dort gebaut werden, wo die Geologie am besten geeignet sei. Das mache den Prozess politisch anspruchsvoller.
Abfälle im eigenen Land entsorgen
Der Export des Schweizer Atomabfalls ins Ausland ist trotz der aufwendigen Suche und trotz der vielen politischen Hürden keine Option. Im Kernenergiegesetz wurde geregelt, dass die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich im Inland entsorgt werden müssen.
Zudem müssen laut dem Gesetz alle radioaktiven Abfälle aus Kernkraftwerken sowie die Abfälle aus Forschung, Industrie und Medizin, für welche die Schweizerische Eidgenossenschaft verantwortlich ist, so endgelagert werden, dass der dauerhafte Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist.
(sda/ccr)