Es wäre ein Dammbruch, der den Aktienkurs der UBS ohne Zweifel einbrechen liesse. Das Horrorszenario: Erstmals verweigert das US-Arbeitsministerium einer Grossbank eine Ausnahmegenehmigung, trotz Rechtsbrüchen US-Pensionskassengelder verwalten zu dürfen. 

Der Entscheid dazu ist längst fällig. Doch bisher liegt die Genehmigung des zuständigen US-Arbeitsministeriums nicht vor. Die UBS hat den Antrag für eine fünfjährige Ausnahmebewilligung laut dem US-Arbeitsministerium am 22. Februar eingereicht. 

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Übergangsgenehmigung ist abgelaufen

Das US-Recht sieht vor, dass Banken, die wiederholt bei Rechtsbrüchen erwischt worden sind, keine US-Pensionskassengelder mehr verwalten dürfen. Doch es gibt Ausnahmen, die Banken müssen sie jeweils beim US-Arbeitsministerium beantragen. Und bisher hat noch jede Grossbank den Freibrief erhalten.

Doch nun dauert der Entscheid über den UBS-Antrag länger als gedacht. Ein Grund dafür könnte sein, dass eine Gruppe von Aktivisten und Aktivistinnen laut einem Bericht der «Süddeutschen Zeitung» eine umfangreiche Eingabe beim Arbeitsministerium eingereicht hat, mit dem Ziel, dass die UBS keine neue Ausnahmegenehmigung erhält.

«Es handelt sich nicht um Einzeltäter, vielmehr liegt der Verdacht nahe, dass die Strukturen der Bank kriminelles Verhalten ermöglichen oder forcieren», zitiert das Blatt James Henry. Der 74-jährige Wirtschaftswissenschafter ist einer der Aktivisten, die hinter der Eingabe stehen. «Wir haben unseren Antrag eingereicht und erwarten bald eine Entscheidung», erklärte eine UBS-Sprecherin. 

Ein Markt von fast 30 Billionen Dollar

Es geht um einen riesigen Markt: Laut der amerikanischen Notenbank Fed verwalten die US-Pensionskassen 27,4 Billionen Dollar. Die UBS managt in den USA laut Geschäftsbericht 426 Milliarden Dollar; das entspricht einem Viertel des Gesamtvolumens der verwalteten Vermögen der Sparte Assetmanagement – wobei nicht alle diese US-Gelder Pensionskassengelder sind.  

Das US-Arbeitsministerium hat der UBS nach der Übernahme der CS eine zunächst auf ein Jahr befristete Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Zeit wollte das Ministerium für eine vertiefte Prüfung der Frage nutzen, ob die fusionierte UBS wie beantragt eine Ausnahmegenehmigung für die Dauer von fünf Jahren bekommen soll. Am 12. Juni ist die einjährige Ausnahmegenehmigung ausgelaufen, ohne dass das Ministerium über den Antrag entschieden hat.

Neben der Eingabe der Finanzaktivisten könnte ein Grund für die Verzögerung sein, dass sich auch das Arbeitsministerium erst in die Feinheiten der CS-Übernahme einarbeiten muss, was Zeit in Anspruch nimmt. Von dieser Zeitung befragte Anwälte rechnen nicht damit, dass das Arbeitsministerium der UBS die begehrte Ausnahmegenehmigung verweigert. 

Selbst die CS hatte einen Freibrief erhalten

Die UBS steht zwar als Rechtsnachfolgerin für die Sünden der übernommenen Credit Suisse gerade. Insgesamt zählt das Ministerium fünf Verurteilungen beider Grossbanken, unter anderem jenen Fall, dass die CS US-Bürgern und US-Bürgerinnen beim Hinterziehen von Steuern geholfen hatte, wofür sich die Grossbank im Jahr 2014 schuldig bekennen musste.

Mit der Notübernahme der Credit Suisse half die UBS im März 2023 indes auch, das US-Finanzsystem zu stabilisieren, das zu jener Zeit durch den Kollaps einiger Regionalbanken ins Schlingern geraten war. Daher baute die US-Regierung Druck auf die Schweiz auf, die CS nicht in die Abwicklung zu schicken, sondern über eine Notübernahme aufzufangen. 

Vor diesem Hintergrund stünde der Entscheid des US-Arbeitsministeriums politisch schräg in der Landschaft, die UBS nun dafür zu bestrafen, indem eine erneute Ausnahmebewilligung verweigert würde. 

Denn selbst als sich die Credit Suisse sich in den USA des Steuerfalls schuldig bekennen und insgesamt 2,8 Milliarden Dollar zahlen musste, bekam die Grossbank weiter Zugang zum wichtigen US-Pensionskassenmarkt.

Ein jahrelanger Gegner der CS macht mobil

Schon damals hatten sich die Finanzaktivisten und -aktivistinnen dagegen gewehrt. Zu ihnen gehört auch der Australier Paul Morjanoff. Dieser zählt mit seiner Financial Recovery and Consulting Services seit Jahren zu den Gegnern der Credit Suisse und deckt die Behörden mit Mails und Dokumenten ein, in denen er die Missetaten der CS anprangert. 

Morjanoff opponierte bereits 2015 gegen das Erteilen einer Ausnahmebewilligung der CS für den US-Pensionskassenmarkt. Vergeblich. Aber immerhin erreichte er, dass die Bankverantwortlichen ihr Anliegen in einer öffentlichen Anhörung darlegen mussten. Dasselbe strebt er nun zumindest für die UBS an.