Die Liechtensteinische VP Bank liegt mit der Finanzaufsicht Finma im Clinch. Anlass ist eine Verfügung der Finma gegen die VP Bank Schweiz AG. Die Aufsicht stellt in einer Verfügung vom 21. Juni dieses Jahres «eine schwere Verletzung von aufsichtsrechtlichen Bestimmungen» der Schweizer Tochter der VP Bank fest. 

Das geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August hervor, über das zuerst die Agentur AWP und das Portal «Tippinpoint» berichteten. Mit einer Beschwerde hatte die VP Bank versucht zu verhindern, dass die Finma die Öffentlichkeit über das Enforcementverfahren gegen die Bank informiert. Was die Aufsichtsbehörde aber nie vorhatte – daher hatte das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde abgewiesen.

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