Die Schweiz bleibt vorläufig auf der grauen Liste der EU. Dies haben die Finanzminister der Union beschlossen. Gleichzeitig verabschiedeten sie eine schwarze Liste mit insgesamt 15 Steuerparadiesen.

Staaten auf der grauen Liste hatten gegenüber der EU Zusagen gemacht, Änderungen an ihren Steuerpraktiken vorzunehmen – so auch die Schweiz.

Mit der AHV-Steuervorlage (Staf) sollen die Brüssel gegenüber gemachten Versprechen eingelöst werden. Da jedoch die Volksabstimmung darüber erst am 19. Mai stattfinden wird, bleibt die Schweiz vorläufig auf der grauen Liste.

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Angesprochen auf die spezielle Situation der Schweiz sagte EU-Steuerkommissar Pierre Moscovici, Bern habe die erforderlichen Zusagen gemacht und auch soweit möglich umgesetzt. Nun müsse man die Volksabstimmung abwarten. Das gehöre halt zum schweizerischen Gesetzgebungsprozess. «Ich würde Mal sagen, die Schweiz ist hellgrau.»

34 Staaten auf grauer Liste

Im Dezember 2017 hatten die EU-Staaten zwei provisorische Listen verabschiedet: eine schwarze Liste mit 17 Steuerparadiesen und eine graue Liste mit 47 Ländern und Gebietskörperschaften.

Diese Listen veränderten sich im Laufe des Jahres 2018 ständig: Neue Staaten kamen dazu, andere wurden gestrichen. Am Dienstag verabschiedeten die EU-Finanzminister nun eine graue Liste mit 34 Ländern. Neben der Schweiz sind beispielsweise auch die Bahamas, Bosnien und Herzegowina, die Cayman Islands und Mauritius gelistet.

25 Staaten waren hingegen von der ersten Liste aus dem Jahre 2017 gestrichen worden. Dazu gehören neben Liechtenstein auch Andorra, Korea, San Marino oder die Isle of Man.

Die noch immer gelisteten Staaten haben nun bis Ende 2019 Zeit, Anpassungen vorzunehmen. Zudem werden sie von der EU-Kommission weiter beobachtet und die Fortschritte periodisch überprüft. Dies gilt auch für die Schweiz.

Wird die AHV-Steuervorlage von den Stimmberechtigten im Mai angenommen, dürfte sie von der grauen Liste gestrichen werden. Wird die Vorlage aber abgelehnt, ist unklar, ob die Schweiz nach Ablauf der Frist Ende 2019 auf der grauen Liste bliebt oder auf die schwarze Liste kommt. Es gebe keinen Automatismus, versicherte ein EU-Diplomat der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Schweiz würde also nicht aromatisch auf der schwarze Liste landen.

15 Länder auf schwarzer Liste

Neben der grauen Liste verabschiedeten die EU-Finanzminister am Dienstag eine schwarze Liste mit 15 Steueroasen. Seit Beginn stehen die amerikanischen Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Guam, Samoa sowie Trinidad und Tobago darauf. Sie haben der EU gegenüber bis heute keine Zusagen gemacht.

Von der grauen auf die schwarze Liste kamen zusätzlich zehn weitere Länder und Gebietskörperschaften hinzu: Aruba, Barbados, Belize, Bermudas, Dominica, Fidschi, die Marshallinseln, Oman, die Vereinigten Arabischen Emirate sowie Vanuatu.

Die Listung der Vereinigten Arabischen Emirate hatte im Vorfeld zu Diskussionen geführt. Dem Vernehmen hatten sich drei EU-Staaten aus unterschiedlichen Gründen dagegen gewehrt, die Vereinigten Arabischen Emirate auf die schwarze Liste zu setzten.

EU-Steuerkommissar Moscovici sagte nach der Verabschiedung der schwarzen Liste: «Die Liste der Steueroasen ist ein echter europäischer Erfolg.» Dank der Lancierung einer EU-Liste 2017 hätten «dutzende Länder schädliche Steuersysteme beseitigt und sich auf internationale Transparenz-Standards und faire Besteuerung hinbewegt».

Auf der schwarze Liste zu stehen, bedeutet für die betroffenen Staaten laut Moscovici vor allem ein Reputationsverlust. Ansonsten sind keine EU-weiten Sanktionen vorgesehen – ausser, dass sie aus gewissen EU-Funds keine Mittel erhalten – zum Beispiel aus dem Juncker-Fonds, dem Fonds für strategische Investitionen (EFSI).

Regelung für EU-Staaten

Die am Dienstag verabschiedete schwarze Liste gilt nur für Drittstaaten – EU-Länder stehen keine darauf. Sie müssen sich jedoch an die entsprechenden EU-Gesetze halten, die den Anforderungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entsprechen, ja zum Teil darüber hinausgehen.

Hält sich ein Mitgliedstaat nicht an EU-Recht, dann steht der EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren zur Verfügung, das bis zu einer Verurteilung durch den EU-Gerichtshof führen kann. Das Gericht kann dann Sanktionen verhängen.