Zürcher Obergericht senkt Busse für Kunstsammler Urs Schwarzenbach
Das Zürcher Obergericht hat den Kunstsammler und Hotelbesitzer Urs E. Schwarzenbach wegen Steuerhinterziehung bei der Einfuhr von Kunstwerken verurteilt. Im Vergleich zur Vorinstanz hat es jedoch seine Busse von 4 Millionen Franken auf rund 2,5 Millionen Franken gesenkt.
Der Gang an die nächste Instanz hat sich für Schwarzenbach gelohnt: Wie schon das Bezirksgericht Bülach im Mai 2018 hat ihn zwar nun auch das Obergericht gemäss kürzlich publiziertem Urteil der mehrfachen Mehrwertsteuerhinterziehung schuldig gesprochen. Aber die Busse, die er dafür erhält, fällt deutlich tiefer aus: Statt 4 Millionen Franken sind es noch rund 2,5 Millionen Franken. Das entspricht dem doppelten Mehrwertsteuerbetrag, den Schwarzenbach bei der Einfuhr des teuersten Kunstwerks zu zahlen gehabt hätte.
Das Bezirksgericht Bülach hingegen zog zur Berechnung der Busse noch den gesamten Betrag der hinterzogenen Mehrwertsteuer heran.
«Erhebliche kriminelle Energie»
Schwarzenbach legte gemäss Obergerichts-Urteil bei der Einfuhr der unversteuerten Kunstwerke eine «ganz erhebliche kriminelle Energie» an den Tag. Meist brachte er die Gegenstände in einem Privatjet in die Schweiz. Wenn die Luft rein war, also keine Zollbeamte in Sicht waren, schmuggelte er die Kunstwerke ins Land. Er habe die Möglichkeiten, die ihm die Reise in einem Privatjet bot, gezielt genutzt, heisst es dazu im Urteil. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Die Oberzolldirektion warf dem 72-jährigen Kunstsammler vor, Kunstgegenstände unverzollt oder mit zu niedrigem Wert in die Schweiz eingeführt zu haben. Insgesamt geht es um 123 Fälle von Nichtanmeldung und 27 von Falschanmeldung. Neben der Busse muss Schwarzenbach auch die Mehrwertsteuer nachträglich bezahlen. Das Bundesgericht setzte den fälligen Betrag im Oktober 2018 auf 11,4 Millionen Franken fest.
Staat fordert weitere 270 Millionen
Die Zeitschrift «Bilanz» schätzt das Vermögen des früheren Devisenhändlers und heutigen Besitzer des Luxushotels Dolder auf mehr als 1 Milliarde Franken. Ihm gehe es finanziell «im Grossen und Ganzen sehr schlecht» und er sei AHV-Bezüger, machte er jedoch im Verfahren wegen Mehrwertsteuerhinterziehung geltend.
Dass sich Schwarzenbachs Verhältnisse bald deutlich verschlechtern könnten, ist aber tatsächlich nicht von der Hand zu weisen: Der Staat fordert von ihm nämlich auch die Nachzahlung von Einkommens- und Vermögenssteuern in der Höhe von rund 270 Millionen Franken.
(awp/mbü)