Die neuen Angebotspreise für die Swisscom-Endkunden seien so tief, dass Wettbewerber, die Breitband-Vorleistungen (BBCS Broadband Connectivity Service) von Swisscom beziehen, nicht mehr kostendeckend anbieten könnten, schreiben die drei Anbieter in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Die Weko soll nun die Swisscom verpflichten, die Preise für diese Breitband-Vorleistungen so zu senken, dass keine «verbotene Kosten-Preis-Schere» entstehe.

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Swisscom biete ihren Kunden etwa neu ein 10 Gbps Angebot für 39 Franken im Monat an - respektive 36,21 Fr. ohne Mehrwertsteuer. Der Vorleistungspreis für Wettbewerber betrage dagegen 35 Franken - die Bruttomarge belaufe sich damit nur noch auf 1,12 Franken. Nach Ansicht der klagenden Internet-Provider dürfte der Vorleistungspreis 22 Franken nicht übersteigen, damit diese überhaupt eine angemessene Marge erwirtschaften könnten.

Swisscom erachtet Vorwürfe als unbegründet

Swisscom zeigt sich in einer Stellungnahme der Ansicht, «dass die erhobenen Vorwürfe (Marktbeherrschung, Missbrauch, Kosten-Preis-Schere) unbegründet sind».

Die genannten Preisbeispiele seien zudem falsch, schreibt Swisscom. «Init7 und die beiden anderen ISP berücksichtigen nicht, dass es sich bei den genannten Beispielen um eine Promotion handelt. Bei dieser können die Kunden zwar die ersten 12 Monate von einem relativ günstigen Preis profitieren, gleichzeitig gehen sie damit aber einer Vertrag mit einer Mindestdauer von 24 Monaten ein und bezahlen für die zweiten 12 Monte den regulären Preis für den Internetzugang.»

Aus der Auflistung auf der Swisscom Homepage werde dies klar ersichtlich, so Swisscom weiter. «Damit ist ersichtlich, dass keine Kosten-Preis-Schere vorliegt.»

Der Winterthurer Internetprovider Init7 hatte bereits im vergangenen Monat der Swisscom Dumpingpreise vorgeworfen und mit einer Weko-Anzeige gedroht. Damals ging es noch um ein Angebot der Billigmarke Wingo. Die Swisscom hatte damals darauf verwiesen, dass es sich um eine zeitlich begrenzte Aktion handele.

Die Weko hatte 2009 eine Busse von 220 Millionen Franken gegen die Swisscom ausgesprochen, weil sie von ihren Konkurrenten von 2001 bis 2007 zu hohe Preise für die Mitbenutzung der ADSL-Internetleitungen verlangt hatte. Damit habe die Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Busse später auf 186 Millionen Franken gesenkt. Diese Summe musste die Swisscom bezahlen, weil der Rekurs vor Bundesgericht scheiterte.

(awp/kop)