Freiburg fordere von der Post wegen des nicht erfüllten Vertrags eine finanzielle Entschädigung, sagte Staatskanzlerin Danielle Gagnaux-Morel der «NZZ am Sonntag». Wie hoch die Forderung ist, wollte sie nicht bekannt geben. Die Verhandlungen dazu seien noch im Gang.
Die Post hatte am Freitag bekannt gegeben, dass sie ihr bisheriges System für die Elektronische Stimmabgabe nicht mehr weiterführe. Dieses kam ausser in Freiburg in den Kantonen Basel-Stadt, Thurgau und Neuenburg zum Einsatz. Auch diese Kantone prüfen der Zeitung zufolge Schadenersatzforderungen.
Die Post musste ihr System auf Druck des Bundes stoppen. Im Hinblick auf die National- und Ständeratswahlen vom nächsten Oktober kam die Bundeskanzlei nach einer Prüfung durch externe Experten zum Schluss, dass das System die bundesrechtlichen Anforderungen derzeit nicht erfüllt.
E-Voting ist in der Schweiz seit 2004 zugelassen, allerdings nur versuchsweise und nur für eine jeweils beschränkte Zahl von Stimmberechtigten. Im Juni hatte bereits der Kanton Genf den Betrieb seines E-Voting-Systems eingestellt. Dieses war auch von Bern, Aargau und Luzern genutzt worden. In der Schweiz gibt es damit derzeit für Stimmbürger keine Möglichkeit mehr, per Computer abzustimmen und zu wählen.
(sda/dhü)