Suchtexperten und Raucher setzen grosse Hoffnungen in E-Zigaretten. Die elektronischen Glimmstengel werden teilweise sogar kostenlos abgegeben, um Rauchern den Ausstieg aus ihrer Sucht zu erleichtern.
So beschritt die Suchthilfe Ost im Kanton Solothurn mit einem Pilotversuch kurz vor Weihnachten Neuland: In den Regionen Olten, Gösgen, Gäu, Thal, Dorneck und Thierstein werden während 18 Monaten Raucherinnen und Rauchern kostenlos E-Zigaretten zur Verfügung gestellt, wenn sie aus der Tabaksucht aussteigen wollen.
Bedingung ist, dass sie sich durch Beraterinnen und Berater begleiten und unterstützen lassen und das Rauchen von Zigaretten zugunsten des weniger schädlichen elektronischen Ersatzprodukts aufgeben. Die zu verdampfende Flüssigkeit müssen zwar alle, die mitmachen, selbst bezahlen.
Billiger als herkömmliche Zigaretten
Das Umsteigen wird ihnen aber erleichtert, in dem die Verdampf-Geräte unkompliziert abgegeben werden. Das «alternative» Rauchen bietet auch eine Entlastung für das Portemonnaie, wie die Suchthilfe Ost, die eng mit den Gemeinden zusammenarbeitet, bekannt gab. Die Kosten für den Konsum von E-Zigaretten sind vier bis acht Mal tiefer als wenn herkömmliche Zigaretten am Kiosk gekauft werden.
Mit dem Pilotversuch liegt die Suchthilfe Ost auf der Linie der Suchtfachleute. Die Föderation der Suchtfachleute hatte bereits vor über einem Jahr einen Kurswechsel in der Schweizer Tabakpolitik gefordert. E-Zigaretten sollen demnach als wirksames Instrument der Schadenminderung anerkannt werden, da verdampfen besser sei als verbrennen.
Über die langfristigen Folgen des Konsums von E-Zigaretten ist zwar noch nichts bekannt. Gemäss Studien der Tabakwirtschaft sollen sie aber 95 Prozent weniger schädlich sein als herkömmliche Zigaretten. Dies könnte positive volkswirtschaftliche Auswirkungen haben und auch Leben retten: Derzeit sterben in der Schweiz jedes Jahr 9500 Menschen aufgrund ihres Tabakkonsums.
Neu mit nikotinhaltigen Liquids
Seit dem vergangenen Frühling dürfen in der Schweiz nun auch nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten verkauft werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte damals auf die Beschwerde einer Herstellerfirma hin das Verbot des Bundesamtes für Lebensmittel und Veterinärwesen (BLV) gekippt.
Ob es nun zu einem Boom der E-Zigaretten kommt, ist ungewiss. Gemäss dem Suchtmonitoring 2016 - neuere Zahlen existieren nicht - haben 15 Prozent der Bevölkerung mindestens schon einmal eine E-Zigarette probiert. Drei Jahre zuvor waren es erst 6,7 Prozent gewesen.
Der regelmässige Konsum, also mindestens einmal pro Woche, war mit 0,7 Prozent der Bevölkerung allerdings noch sehr niedrig, auch wenn er zunahm. Täglich nutzten 0,4 Prozent E-Zigaretten. Zum Vergleich: 2017 rauchten in der Schweiz noch 27,1 Prozent der Bevölkerung, die älter als 15 Jahre sind.
Langsamer Rückgang der Raucher
Immerhin, für die Zukunft wird mit einer positiven Entwicklung gerechnet. So soll laut der in der Botschaft zum Tabakproduktegesetz von Ende November veröffentlichten Regulierungsfolgenabschätzung die Zahl der Raucherinnen und Raucher längerfristig bis 2060 um 2,1 Prozent abnehmen.
Damit würde sich der Anteil der Raucherinnen und Raucher in der Bevölkerung um 0,5 Prozentpunkte von 25,0 auf 24,5 Prozent reduzieren. Dieser Nutzen wird vor allem auf die Legalisierung nikotinhaltiger E-Zigaretten zurückgeführt.
Juul drängt auf den Markt
Dass der Markt in der Schweiz wächst, zeigt auch die Markteinführung der E-Zigarette Juul Anfang Dezember. Im Gegensatz zu den USA, wo die Juul-Produkte einen Nikotingehalt von bis zu 59 Milligramm pro Milliliter aufweisen, wurde der Nikotingehalt in der EU und damit auch in der Schweiz auf 20 Milligramm pro Milliliter Liquid beschränkt.
Die Markteinführung dieses Nikotin-Verdampfers war von den Gesundheitsbehörden sehr kritisch beobachtet worden. In den USA hatte «Juuling» nämlich einen regelrechten Boom unter Minderjährigen ausgelöst.
Der Hersteller betonte, dass Jugendliche keine Zielgruppe seien. Zielgruppe seien die Erwachsenen. Auf den Jugendschutz geeinigt hatten sich zuvor bereits Branchenvertreter am Runden Tisch. Sie hatten per 1. Oktober einen Codex in Kraft gesetzt, in dem sich die Unterzeichner verpflichteten, keine E-Dampfgeräte und keine zu verdampfenden Flüssigkeiten (Liquids) an Menschen unter 18 Jahren abzugeben.
Das für die E-Zigaretten zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), auf dessen Initiative der Runde Tisch zustande kam, sieht in der Vereinbarung eine positive Entwicklung und ist sehr zufrieden damit, wie BLV-Sprecher Stefan Kunfermann auf Anfrage sagte. Die Vereinbarung sei aber vor allem durch den Einbezug der betroffenen Unternehmen zustande gekommen.
(sda/gku)