Liebe Leserin, lieber Leser
19 Strafanklagen zerren Topmanager, Verwaltungsräte und Berater der Pleite gegangenen Swissair vor Gericht. Ein eindrücklicher Vorgang. Die noble «NZZ» schreibt von «überraschender Angriffslust» und einem «Rundumschlag der Anklagebehörde», die Gewerkschaft des Kabinenpersonals Kapers spricht von «moralischer Genugtuung», und die Pilotenvereinigung Aeropers hofft, dass nun «ein Exempel statuiert» werde. Nun sollen, so scheint es, Köpfe rollen. Was ist davon zu halten?
Überraschend ist, dass der leitende Staatsanwalt Christian Weber in seiner 95-seitigen Anklageschrift den Fokus auf die Jahre 2000 und 2001 legt, einen Zeitpunkt also, als es nur noch darum gehen konnte, die Swissair-Gruppe auf Grund ihrer massiven finanziellen Schlagseite in den Nachlass zu schicken oder sie – wie es der damalige CEO und Präsident Mario Corti versucht hat – wieder langsam in einen Steigflug überzuführen. Dieser Versuch blieb, wie man heute weiss, erfolglos und mündete in das Grounding. Es stellt sich nun die Frage, ob die strafrechtliche Aufarbeitung des Falles durch die Staatsanwaltschaft von Anbeginn zumindest in einer ersten Anklage mit entsprechender Signalwirkung auf die letzten zwanzig Monate der Swissair angelegt war. Das darf bezweifelt werden.
Viel eher scheint es so, dass die Staatsanwaltschaft den Zeitrahmen so gelegt hat, um unter dem herrschenden öffentlichen Druck möglichst umfangreiche Anklagen formulieren zu können. Im Rückblick lassen sich zahlreiche Geschäftsvorgänge, die in ihrer ursprünglichen Absicht der Sanierung dienen sollten, als strafrechtlich relevante Tatbestände interpretieren. Diesen Geist atmet die Anklageschrift (siehe auch «Quadratur des Kreises»). Sie folgt damit der Interpretation des Berichts von Ernst & Young, der seinerzeit vom Swissair-Liquidator Ernst Wüthrich in Auftrag gegeben worden war und der Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben gewissermassen als Radar für ihre fünf Jahre dauernden eigenen
Ermittlungen diente.
Wüthrich persönlich hatte am 24. Januar 2003 den Bericht der Öffentlichkeit präsentiert und denselben Zeitraum ins Zentrum gestellt: Die Swissair, meinte er damals, sei bereits Ende 2000 überschuldet gewesen. Das Fehlen eines Krisenmanagements habe dann zum selbst verschuldeten Grounding geführt. Interessant ist, dass die Staatsanwaltschaft vor wenigen Monaten den Bericht von Ernst & Young noch als «eine Art Parteiengutachten» taxiert hatte, auf das im Strafverfahren nicht ohne weiteres abgestellt werden dürfe. Hier hat offensichtlich ein Umdenken stattgefunden.
Dass der Swissair-VR 1998 die Hunter-Strategie beschloss und mit einem milliardenschweren Back-Lease-Deal die deutsche LTU übernahm, dass er die Swissair im Jahr darauf mit fragwürdigen Verträgen bei französischen Regionalcarriern einkaufte, sie damit finanziell ausblutete und ihren Kollaps einleitete, wird bei dem Monsterprozess ausgeblendet. Nun haben die Richter das Wort. Sie müssen entscheiden, ob die Sanierungsbemühungen der letzten Swissair-Crew in dem Sinn strafrechtlich zu ahnden sind, dass es deren erklärter Wille gewesen ist, die ihnen zur Last gelegten Delikte zu begehen. Kommt es zu drastischen Verurteilungen, ist zumindest eins klar: Kein Manager wird mehr zu finden sein, um einen heiklen Sanierungsfall zu übernehmen. Denn er könnte ja scheitern.