Liebe Leserin, lieber Leser

Der Mann mit der Fliege wünscht keine Kritik. Anfang März habe ich an dieser Stelle einen kritischen Kommentar über Martin Mauritius Ebner publiziert. Anlass war der Übernahmekampf um den Schweizer Rückversicherer Converium, der seit Wochen vom französischen Konkurrenten Scor belagert wird. Ebner spielte dabei eine entscheidende Rolle. Zusammen mit weiteren Aktionärsgruppen hatte der Financier ein zwanzigprozentiges Aktienpaket geschnürt, dieses dann den Franzosen angedient und damit diesen Übernahmekampf ins Rollen gebracht. Die Reaktion auf das BILANZ-Editorial liess nicht lange auf sich warten. In einem Rechtsbegehren will Ebner wegen angeblicher Persönlichkeitsverletzung und unlauteren Wettbewerbs happige finanzielle Ansprüche geltend machen.

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Er fordert «Schadensersatz in der Höhe des nach Durchführung des Beweisverfahrens noch zu beziffernden Betrages, mindestens aber 250 000 Franken zuzüglich Zins zu fünf Prozent seit 2. März 2007». Er fordert weiter «den durch die Veröffentlichung erzielten Gewinn, mindestens 35 000 Franken zuzüglich Zins», und «eine Genugtuung in der Höhe von insgesamt 50 000 Franken zuzüglich Zins». Und er nennt den «Streitwert unbestimmt, 435 000 Franken übersteigend». Jenseits der happigen Geldforderungen ist wohl richtig, was die «Basler Zeitung» zu diesem Vorfall festhält: «Kampf um den Rückversicherer Converium wird juristisch ausgetragen, auch gegen Medienkommentare.»

Nun stellen sich medienrechtlich entscheidende Fragen. Ist es statthaft, über einen aktuellen Übernahmekampf zu berichten und diesen in kritischer Form zu kommentieren? Im Fall von Converium ist die Ausgangslage folgende: Converium ist ein börsenkotiertes Unternehmen, und Martin Ebner hat durch seine Aktion für Scor den entscheidenden Türöffner gespielt für den dadurch ausgelösten Übernahmekampf. Dass er dabei Converium-Chefin Inga Beale erst nach erfolgtem Verkauf über den Handwechsel informiert hat, ist eine Stilfrage. Durch den Tausch seiner Converium-Titel in Scor-Aktien wird er wohl nach einer allenfalls vollzogenen Übernahme zum grössten Scor-Einzelaktionär avancieren. Dass er deshalb den Zusammenschluss mit allen Kräften durchdrücken will, ist sein gutes Recht. Auf einem anderen Blatt steht allerdings, dass er nun unliebsame, weil kritische Kommentare juristisch bekämpft. Denn es dürfte unbestritten sein, dass es sich hierbei um einen wirtschaftlich relevanten Vorgang handelt, der von öffentlichem Interesse ist.

Entscheidend in Ebners Rechtsbegehren ist noch ein weiterer Aspekt. Die Frage nämlich, ob es statthaft ist, Ebners derzeitige Geschäftsaktivitäten mit denen seiner früheren Jahre in einen Zusammenhang zu bringen. Der Financier kontrollierte in seiner aktivsten Zeit vor der Jahrtausendwende stattliche Aktienpakete zahlreicher Schweizer Industrieunternehmen wie ABB, Roche oder Lonza, aber auch der Winterthur-Versicherungen oder bei den Banken UBS und Credit Suisse. Das allein machte ihn zu einem gewichtigen Faktor in der Schweizer Wirtschaft. Er setzte diese Beteiligungen jedoch auch aktiv ein, wie nun im Fall Converium. Auch das macht ihn zu einer Person des öffentlichen Interesses. Die Öffentlichkeit hat er jahrelang als Vortragsreisender in Sachen Aktiensparen selber gesucht. Eine erhöhte mediale Beobachtung liegt in der Natur seines eigenen Verhaltens. Zumindest solange er eine aktive Rolle in der Schweizer Wirtschaft spielt.

René Lüchinger, Chefredaktor BILANZ