Liebe Leserin, lieber Leser

Am Ende des Jahres fünf nach dem Grounding sendete das Schweizer Fernsehen einen Dokumentarfilm über die «letzten Tage der Swissair», der die Spurensuche nach den Ursachen dieses nationalen Dramas auf die Frage einengte, ob die serbelnde Airline an jenem schicksalhaften Tag noch genügend verfügbare Liquidität besessen hätte, um die Flieger in der Luft zu halten. Die Antwort der Filmemacher: Sie hätte. Derart überzeugend waren offenbar die Fakten, dass die «SonntagsZeitung» bereits am Tag vor der Ausstrahlung des Streifens und somit ohne diesen selber visioniert zu haben, auf der Frontseite titeln konnte: «Grounding-Lüge: SF-Film belegt, dass die Airline noch 92 Millionen Franken zur Verfügung hatte.»

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Als Zeuge für diese These präsentiert der Film den Zürcher Anwalt Georg R. Wiederkehr – Swissair-Liquidator Karl Wüthrich entband ihn für diesen Auftritt vom Anwaltsgeheimnis. Am Tag des Groundings habe er dreimal versucht, der Swissair 73 Millionen Franken aus einem Sperrkonto zu überweisen, sagt dieser Jurist vor laufender Kamera. Es seien ihm von der Swissair zwar immer wieder neue Konten bei UBS, CS und schliesslich HSBC genannt worden, eine schriftliche Bestätigung für die Überweisung sei aber erst nach bereits vollzogenem Grounding erfolgt. Für einen durchschnittlichen Zuschauer ist die Schlussfolgerung der TV-Macher wohl einleuchtend: Die Swissair hatte genügend Cash, um die Flieger in der Luft zu belassen, zumal im gleichen Film ein weiterer Zeuge ohne Widerspruch erklären kann, 17 Millionen Franken hätten ausgereicht, den Flugbetrieb während eines Tages zu finanzieren.

Bloss: Taugen diese Statements, um zu erklären, was zu beweisen war? Tun sie nicht. Der Liquiditätsbedarf an diesem Tag war unendlich viel höher, und zwar aus folgenden Gründen: Die UBS hatte fünf Tage vor dem Grounding den Cash Pool der Swissair per sofort gekündigt. Ohne dieses zentrale Finanzierungsinstrument der gepoolten Konten benötigte die Swissair für ihre ordentliche Geschäftstätigkeit zusätzliches Bargeld in Höhe von weit über hundert Millionen Franken. Hinzu kommt, dass nach angekündigter Nachlassstundung am Vortag des Groundings die Lieferanten bei der Swissair nur noch gegen Cash zu liefern bereit waren, was den Liquiditätsbedarf ebenfalls explosionsartig ansteigen liess. Kaum anzunehmen, dass Finanzfachleute über diese Zusammenhänge nicht im Bilde gewesen sind. Es bleibt die Erkenntnis: Ohne massive Liquiditätszufuhr war das Grounding unvermeidbar, und die Frage, ob auf den Swissair-Konten nun 19, 73 oder 92 Millionen gelegen haben, ist damit obsolet.

Dennoch soll der Fall zu Ende gedacht sein. Die 73 Millionen Franken aus besagtem Sperrkonto stammen aus einem ursprünglich für die Sabena vorgesehenen Airbus-Beschaffungsprogramm. Nach dem Ausstieg bei der belgischen Airline waren die Gelder per 1. Oktober, 24.00 Uhr, frei verfügbar – eine zufällige zeitliche Koinzidenz. Nutzniesser war die Subholding SAirLines, an der die ausländischen Flugbeteiligungen angegliedert waren, und nicht etwa die Konzernholding SAirGroup. Nach angekündigter Nachlassstundung wäre es auch aus einem juristischen Blickwinkel heikel gewesen, dieses Geld für den Flugbetrieb der Swissair zu verwenden. Solche Fragen hat dem Juristen Georg R. Wiederkehr vor laufender Kamera kein Mensch gestellt. Heute versteckt er sich wieder hinter seinem Anwaltsgeheimnis – er hat wohl gesagt, was er sagen wollte. Dabei dürfte dem Mann das Airline-Business nicht fremd sein. In seiner Kanzlei sitzt auch sein Bruder Alfred J. Wiederkehr. Dieser war Gründungsaktionär und langjähriger Präsident der Crossair.

In eigener Sache: BILANZ widmet sich seit je Fragen um Lohn und Reichtum. Neu weiten wir für Sie, liebe Leserin, lieber Leser, das Angebot aus. Es heisst «Lohn & Karriere», Sie finden es auf www.bilanz.ch/lohn. Dazu gehören ein Salärvergleich, Dossiers und Persönlichkeitstests mit Potenzialanalyse. Der Online-Lohnvergleich soll klären: Verdienen Sie genug?